Symbolbild
Mutter muss Besuche des Vaters bei ihrem Kind zulassen
Eine Mutter wollte dem Vater ihres Kindes den unbegleiteten Kontakt verweigern. Das Bundesgericht stützt die Entscheidung der Vorinstanzen und lässt die Klage nicht zu.

Eine nicht verheiratete Mutter und ein Vater streiten um das Besuchsrecht für ihr 2021 geborenes Kind. Das Kind lebt bei der Mutter. Diese verweigerte dem Vater bislang jeden unbegleiteten Kontakt mit dem Kind und beantragte sogar ein vollständiges Kontakt- und Besuchsverbot.

Das Familiengericht Rheinfelden entschied im Januar 2025, dass der Vater das Recht auf unbegleitete Besuche hat. Die Mutter wurde ausdrücklich unter Androhung einer Strafe verpflichtet, diese Besuche zu ermöglichen. Die Mutter legte daraufhin beim Obergericht des Kantons Aargau Beschwerde ein. Das Obergericht wies diese im Januar 2026 ab, passte jedoch die genaue Ausgestaltung des Besuchsrechts von sich aus leicht an. Auch das Gesuch der Mutter, die Kosten des Verfahrens nicht selbst tragen zu müssen, lehnte das Obergericht ab.

Die Mutter wandte sich schliesslich ans Bundesgericht. Sie argumentierte unter anderem, der Vater sei gewalttätig, das Kind wolle keinen alleinigen Kontakt mit ihm, und sein Wohlergehen werde durch die Besuche gefährdet. Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde jedoch gar nicht erst ein. Der Grund: Die Mutter habe zwar ihre eigene Sicht der Dinge dargelegt, aber nicht konkret aufgezeigt, inwiefern das Obergericht das Recht verletzt oder den Sachverhalt offensichtlich falsch beurteilt habe. Das genügt den Anforderungen an eine Beschwerde vor Bundesgericht nicht.

Die Mutter muss die Gerichtskosten von 2000 Franken selbst tragen. Auch ihr Gesuch, ihr einen Anwalt auf Staatskosten zu stellen, wurde abgewiesen – das Bundesgericht hatte ihr bereits früher mitgeteilt, dass es keine Anwälte vermittelt, und die Beschwerde sei von Anfang an aussichtslos gewesen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 13. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 5A_156/2026