Symbolbild
Studentin muss Bachelor-Modul nach dem Scheitern wiederholen
Eine Ergotherapie-Studentin in Lausanne bestand ihr Bachelor-Projekt nicht. Das Bundesgericht bestätigt den Misserfolg und weist alle Einwände ab.

Eine Studentin der Ergotherapie an der Lausanner Hochschule für Soziale Arbeit und Gesundheit bestand im Herbstsemester 2023/2024 das Modul «Projekt Bachelorarbeit» nicht. Sie erhielt die Note F und musste das Modul wiederholen. Ihr Projekt trug den Titel «Umbrella Review zur Yoga-Praxis in Schulen im Zusammenhang mit der psychischen Gesundheit von Kindern und Studierenden» und wurde am 14. Februar 2024 mündlich verteidigt.

Die Studentin wehrte sich gegen den Misserfolg durch mehrere Instanzen. Sie machte geltend, die Hochschule habe ihr willkürlich verboten, eine Feldstudie statt einer Literaturrecherche durchzuführen, und habe sie auf Quellen aus der Ergotherapie beschränkt. Ausserdem habe sie vergeblich um einen Wechsel ihres Betreuers gebeten. Schliesslich rügte sie, die mündliche Prüfung habe rund zwei Stunden gedauert statt der vorgesehenen 45 Minuten, was sie unter Druck gesetzt habe. Alle vorinstanzlichen Behörden wiesen ihre Einwände ab.

Das Bundesgericht behandelte die Eingabe als öffentlich-rechtliche Beschwerde, da die Studentin nicht die Bewertung ihrer Leistungen, sondern formelle Aspekte des Prüfungsverfahrens beanstandete. In der Sache bestätigte es jedoch die Entscheide der Vorinstanzen vollumfänglich. Die Empfehlung, eine Literaturarbeit statt einer Feldstudie zu verfassen, sei sachlich begründet gewesen, weil dieses Format bei Einzelarbeiten erfahrungsgemäss bessere Erfolgschancen biete. Den Wechsel des Betreuers habe die Studentin nie formell beantragt – sie wandte sich erst 14 Tage vor Abgabe der Arbeit an die Hochschulleitung, ohne den vorgesehenen schriftlichen Weg einzuschlagen. Die längere Prüfungsdauer wertete das Gericht als Zeichen, dass die Prüfer ihr mehr Zeit geben wollten, um ihre Chancen zu verbessern.

Das Bundesgericht wies auch den Vorwurf zurück, die Hochschule habe gegen den Grundsatz der Verhältnismässigkeit verstossen. Das Notensystem sei weit verbreitet, diene der Qualitätssicherung und der Gleichbehandlung aller Studierenden. Die Studentin habe zudem die Möglichkeit, das Modul zu wiederholen, was einen definitiven Misserfolg verhindere. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege lehnte das Bundesgericht ab, weil die Beschwerde von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg gehabt habe. Die Studentin hat die Verfahrenskosten von 1000 Franken zu tragen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 16. March 2026 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 2D_17/2025