Symbolbild
Bundesgericht erlaubt Mobilfunkantenne im Waadtländer Naturpark
Die Gemeinde Le Vaud wollte keine Mobilfunkantenne bewilligen. Das Bundesgericht bestätigt nun, dass der Bau erlaubt werden muss.

Die Mobilfunkanbieter Salt und Swisscom wollten in der Waadtländer Gemeinde Le Vaud eine 25 Meter hohe Mobilfunkantenne errichten, weil das Dorf kaum Netzempfang hat. Die Gemeinde verweigerte die Baubewilligung – mit der Begründung, die Bevölkerung sei gegenüber neuen Antennen sensibel und die wissenschaftlichen Erkenntnisse seien widersprüchlich. Das Waadtländer Kantonsgericht hob diesen Entscheid auf und ordnete an, die Bewilligung zu erteilen. Dagegen wehrten sich 43 Anwohnerinnen und Anwohner vor Bundesgericht.

Die Beschwerdeführenden argumentierten unter anderem, die Antenne beeinträchtige das Landschaftsbild des regionalen Naturparks Jura vaudois erheblich. Der geplante Standort liege in einem weitgehend unbebauten Gebiet, der Mast wäre weithin sichtbar und würde den Blick auf die Jurakette stören. Zudem sei der Standort zonenrechtlich nicht geeignet und die Anlage hätte einer speziellen Planung bedurft.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab. Es hielt fest, dass ein regionaler Naturpark zwar besondere Anforderungen an neue Bauten stellt, aber nicht grundsätzlich verhindert, dass Mobilfunkantennen errichtet werden. Da rund ein Fünftel des Waadtländer Kantonsgebiets zum Naturpark gehört, sei es unvermeidlich, dass dort Antennen gebaut werden müssten. Der gewählte Standort – ein Parkplatz ohne besonderen ästhetischen Wert, am Rand einer teilweise überbauten Zone – halte den Eingriff in das Landschaftsbild so gering wie möglich. Zudem hätten die Anbieter keine geeigneten Alternativstandorte auf dem Gemeindegebiet gefunden, und die Gemeinde selbst hatte den Parkplatz ursprünglich vorgeschlagen.

Das Gericht betonte auch, dass die Versorgung der Bevölkerung mit Mobilfunk ein wichtiges öffentliches Interesse darstellt, das in diesem Fall schwerer wiegt als der Schutz des bestehenden Landschaftsbilds. Die Anwohnerinnen und Anwohner müssen die Gerichtskosten von 6000 Franken tragen und den Mobilfunkanbietern eine Entschädigung von 4000 Franken bezahlen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 16. March 2026 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 1C_482/2024