Im Dezember 2021 entdeckte die Polizei in der Wohnung eines Mannes eine versteckte Indoor-Hanfanlage mit 146 Pflanzen. Dabei wurden auch Wurfmesser, Wurfsterne sowie weitere Betäubungsmittel sichergestellt – darunter rund 1,36 Kilogramm Marihuana, Haschisch und LSD. Das Zürcher Obergericht verurteilte den Mann zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von neun Monaten, einer Geldstrafe sowie einer Busse.
Der Mann wehrte sich gegen die Verurteilung und bestritt, vorsätzlich illegalen Cannabis angebaut zu haben. Er behauptete, er habe eigentlich legalen CBD-Hanf züchten wollen und das Saatgut von seiner damaligen Partnerin erhalten. Ausserdem habe er das Marihuana nur an Freunde verschenkt, nie verkauft. Hinsichtlich der Wurfmesser und Wurfsterne gab er an, er habe nicht gewusst, dass es sich um verbotene Waffen handle, und habe sich beim Flohmarktverkäufer sogar erkundigt.
Das Bundesgericht wies diese Argumente ab. Ein Gutachten des Forensischen Instituts Zürich hatte ergeben, dass sämtliche untersuchten Pflanzenproben einen THC-Gehalt von deutlich über einem Prozent aufwiesen – der Grenzwert für legalen CBD-Hanf. Zudem war die Hanfanlage aufwändig versteckt, was bei einem legalen Anbau keinen Sinn ergeben hätte. Beim verschenkten Marihuana handelte es sich um bereits konsumfertig verpackte 210 Gramm – eine Menge, die weit über der gesetzlich tolerierten Grenze von zehn Gramm liegt. Auch die Verurteilung wegen der Wurfmesser und Wurfsterne bestätigte das Bundesgericht: Es reiche aus, dass der Mann zumindest ahnte, die Gegenstände könnten problematisch sein – was seine Frage an den Verkäufer belege. Eine Nachfrage beim Flohmarktstand genüge jedoch nicht; er hätte sich etwa bei der Polizei erkundigen müssen.
Das Bundesgericht befand, dass die Einwände des Mannes grösstenteils aus blossen Wiederholungen seiner früheren Argumente bestanden, ohne konkret aufzuzeigen, weshalb das Zürcher Obergericht falsch geurteilt hätte. Die Verurteilung zu neun Monaten unbedingter Freiheitsstrafe bleibt damit rechtskräftig.