Symbolbild
Bundesgericht behandelt Klage gegen Hochschule Luzern nicht
Ein Mann hatte Mitarbeitende der Hochschule Luzern wegen angeblicher Prüfungsmanipulationen angezeigt. Das Bundesgericht tritt auf seine Klage nicht ein.

Ein Mann erstattete im Frühjahr 2025 mehrere Strafanzeigen gegen Mitarbeitende der Hochschule Luzern. Er warf ihnen vor, Prüfungsleistungen und digitale Prüfungsdokumente manipuliert zu haben. Die zuständige Staatsanwaltschaft im Kanton Luzern lehnte es ab, die Sache zu untersuchen. Sie eröffnete kein Strafverfahren.

Der Mann wandte sich daraufhin ans Kantonsgericht Luzern. Dieses trat auf seine Eingabe nicht ein, weil sie den gesetzlichen Anforderungen an eine Begründung nicht genügte. Konkret fehlte eine ausreichende Auseinandersetzung damit, weshalb die Staatsanwaltschaft die Anzeigen hätte untersuchen müssen.

Auch vor Bundesgericht scheiterte der Mann mit seiner Eingabe. Das Bundesgericht stellte fest, dass er sich nicht hinreichend mit dem Entscheid des Kantonsgerichts auseinandergesetzt hatte. Statt zu erklären, warum das Kantonsgericht falsch entschieden habe, wiederholte er lediglich seine früheren Argumente und schilderte seine eigene Sicht der Dinge. Seine Hinweise auf rechtsstaatliche Grundsätze und ein faires Verfahren reichten nicht aus, um einen Fehler des Kantonsgerichts aufzuzeigen.

Das Bundesgericht trat auf die Eingabe nicht ein und auferlegte dem Mann Gerichtskosten von 500 Franken. Sein Gesuch, von diesen Kosten befreit zu werden, lehnte das Gericht ab, weil seine Eingabe von vornherein keine Aussicht auf Erfolg gehabt hatte.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 16. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 7B_75/2026