In der Stadt Nyon im Kanton Waadt soll auf einer rund 17'000 Quadratmeter grossen, bisher landwirtschaftlich genutzten Parzelle ein neues Wohnquartier entstehen. Die Gemeinde hatte dafür einen Teilzonenplan erarbeitet, der sechs Baubereiche mit einer maximalen Gesamtfläche von 17'500 Quadratmetern vorsieht. Dagegen wehrten sich Bewohnerinnen und Bewohner zweier benachbarter Stockwerkeigentümergemeinschaften, die unmittelbar neben der geplanten Überbauung wohnen. Sie erhoben zahlreiche Einwände – von Lärmschutz über Beschattung bis hin zu Fragen des Natur- und Landschaftsschutzes.
Das Bundesgericht hat die Beschwerden der Nachbarn grösstenteils abgewiesen. Es bestätigte, dass die Parzelle rechtmässig als Bauland eingezont ist und die Einzonung trotz des hohen Alters des kommunalen Zonenplans von 1984 nicht rückgängig gemacht werden muss. Auch die Einwände zum Lärmschutz, zur Beschattung der Nachbargebäude und zur Verkehrserschliessung überzeugten die Richter nicht. Ebenso wenig sahen sie einen Verstoss gegen den Schutz des nationalen Ortsbildinventars ISOS, da die geplante Bebauung den geschützten Pufferraum zwischen Altstadt und Landwirtschaftszone nur geringfügig beeinträchtigt.
In einem entscheidenden Punkt gaben die Bundesrichter den Nachbarn jedoch recht: Im südöstlichen Teil der Parzelle wurden zwei seltene und im Kanton Waadt vollständig geschützte Pflanzenarten nachgewiesen – die Einjährige Ziest und der Venusspiegel. Ob es sich dabei um ein schutzwürdiges Biotop handelt, haben die Behörden nie untersucht. Das Bundesgericht hält fest, dass diese Frage zwingend geklärt werden muss, bevor das Bauprojekt weitergeführt werden kann. Sollte ein schützenswertes Biotop vorliegen, müsste das Projekt allenfalls verkleinert oder angepasst werden.
Der Fall wird deshalb an das Waadtländer Kantonsgericht zurückgewiesen, das die fehlende Untersuchung nachholen und anschliessend neu entscheiden muss. Die Verfahrenskosten werden grösstenteils den klagenden Nachbarn auferlegt, da sie mit ihren Einwänden nur in einem einzigen Punkt durchgedrungen sind.