Symbolbild
Flugbegleiterin darf weiterhin nicht fliegen
Eine ehemalige Flugbegleiterin kämpft seit Jahren um ihre Zulassung zum Flugdienst. Das Bundesgericht tritt erneut nicht auf ihr Gesuch ein.

Eine langjährige Flugbegleiterin verlor im Juli 2020 erstmals ihre medizinische Zulassung für den Flugdienst. Nach einer vorübergehenden Wiedererteilung unter Auflagen verweigerte ihr der zuständige Vertrauensarzt die Tauglichkeit erneut. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) bestätigte diese Entscheidung im Oktober 2023, und auch das Bundesverwaltungsgericht wies ihre Klage im Juni 2025 ab.

Das Bundesgericht trat im August 2025 nicht auf ihre Beschwerde ein, weil diese ungenügend begründet war. Einen ersten Antrag auf Überprüfung dieses Entscheids lehnte das Bundesgericht im Dezember 2025 ebenfalls ab – teils weil er zu spät eingereicht worden war, teils weil keine gültigen Gründe für eine Überprüfung vorlagen. Die Frau reichte daraufhin zwischen Januar und Februar 2026 mehrere weitere Eingaben ein und verlangte erneut eine Überprüfung des Dezember-Urteils.

Das Bundesgericht tritt nun auch auf dieses neuerliche Gesuch nicht ein. Die Frau habe keinen der gesetzlich vorgesehenen Gründe für eine Überprüfung eines Bundesgerichtsurteils nachvollziehbar dargelegt. Ihre Eingaben beschränkten sich im Wesentlichen darauf, die medizinischen Abklärungen des BAZL und die vorliegenden Gutachten zu kritisieren sowie die Frage ihrer Flugtauglichkeit erneut aufzurollen. Eine solche inhaltliche Neubeurteilung sei jedoch nicht möglich: Ein Bundesgerichtsurteil könne nur unter sehr engen gesetzlichen Voraussetzungen nochmals geprüft werden – und diese seien hier nicht erfüllt.

Das Bundesgericht verzichtet ausnahmsweise auf die Erhebung von Verfahrenskosten. Gleichzeitig warnt es die Frau ausdrücklich davor, weitere ähnliche Eingaben einzureichen: Künftige Gesuche dieser Art könnten unbeantwortet zu den Akten gelegt werden.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 16. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 2F_2/2026