Ein Mann hatte während vierzehn Jahren als Informant für die Waadtländer Kantonspolizei gearbeitet. Im Juli 2025 stellte er beim Staatsrat des Kantons Waadt ein Gesuch um eine Belohnung, gestützt auf ein kantonales Polizeigesetz, das solche Zahlungen für Personen vorsieht, die entscheidend zur Verhinderung einer schweren Straftat oder zur Aufdeckung eines Täters beigetragen haben.
Das zuständige Departement lehnte das Gesuch im November 2025 ab: Der Mann erfülle die gesetzlichen Voraussetzungen nicht. Daraufhin verlangte er eine anfechtbare Verfügung sowie Einsicht in die Unterlagen, auf die sich die Behörde bei ihrer Entscheidung gestützt hatte. Das Departement verwies auf seine bisherigen Schreiben und erklärte, der Entscheid sei nicht anfechtbar.
Da er der Ansicht war, der Staatsrat verweigere ihm zu Unrecht eine förmliche Entscheidung, wandte sich der Mann im Februar 2026 direkt an das Bundesgericht. Dieses prüfte zunächst, ob es überhaupt zuständig sei. Dabei stellte es fest, dass Entscheide kantonaler Behörden grundsätzlich erst durch ein kantonales Obergericht beurteilt werden müssen, bevor das Bundesgericht angerufen werden kann. Eine direkte Beschwerde ans Bundesgericht ist nur in Ausnahmefällen möglich, etwa bei Fragen mit überwiegend politischem Charakter – was hier nicht zutrifft.
Das Bundesgericht trat deshalb auf die Eingabe nicht ein und leitete den Fall an das Verwaltungsgericht des Kantons Waadt weiter, das für solche Streitigkeiten zuständig ist. Das Gesuch des Mannes um unentgeltliche Rechtspflege wurde abgelehnt, da der Ausgang des Verfahrens von Anfang an absehbar war. Gerichtskosten wurden keine erhoben.