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Geschiedene Frau erhält fast 25'000 Franken Unterhalt zugesprochen
Eine geschiedene Mutter forderte ausstehenden Unterhalt für ihre Zwillinge und sich selbst. Das Bundesgericht gibt ihr recht und spricht ihr knapp 25'000 Franken zu.

Ein geschiedenes Paar aus dem Kanton Solothurn stritt um ausstehende Unterhaltszahlungen. Die Frau, bei der die minderjährigen Zwillinge leben, hatte ihren Ex-Mann für den Zeitraum von September 2023 bis Oktober 2024 betrieben. Sie forderte knapp 25'000 Franken, weil sie der Meinung war, der Mann habe mit seinen Zahlungen von insgesamt rund 62'000 Franken nicht nur den Unterhalt für sie und die Zwillinge beglichen, sondern auch den Unterhalt für den gemeinsamen, inzwischen volljährigen Sohn, der bis Juli 2024 bei ihr gewohnt hatte.

Das Richteramt Olten-Gösgen gab der Frau zunächst recht und bewilligte die Zwangsvollstreckung über den vollen Betrag von knapp 25'000 Franken. Das Obergericht des Kantons Solothurn hob diesen Entscheid jedoch auf und sprach ihr lediglich rund 2'400 Franken zu. Es begründete dies damit, dass die Unterhaltspflicht für den Sohn mit dessen Volljährigkeit geendet habe. Die Zahlungen des Mannes hätten daher vollständig die Schulden gegenüber der Frau und den Zwillingen gedeckt.

Das Bundesgericht hob diesen Entscheid auf und gab der Frau recht. Es stellte fest, dass das Obergericht die Scheidungsvereinbarung falsch ausgelegt hatte: Darin war ausdrücklich festgehalten, dass die Unterhaltspflicht über die Volljährigkeit hinaus bis zum ordentlichen Abschluss der Erstausbildung dauert. Da der Sohn zum fraglichen Zeitpunkt noch eine Berufslehre als Elektroinstallateur absolvierte, bestand die Unterhaltspflicht weiterhin. Dies hatte der Ex-Mann in seiner eigenen Stellungnahme sogar selbst bestätigt, indem er das Lehrlingseinkommen des Sohnes erwähnte.

Das Bundesgericht kam deshalb zum Schluss, dass die Zahlungen des Mannes anteilsmässig auch den Unterhalt des Sohnes abgedeckt hatten und somit für die Frau und die Zwillinge weniger übrigblieb als vom Obergericht angenommen. Die Frau erhält nun die vollen knapp 25'000 Franken zugesprochen. Der Ex-Mann trägt zudem die Verfahrenskosten und muss der Frau eine Entschädigung von 2'500 Franken zahlen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 17. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 4D_52/2025