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Bundesgericht bestätigt dreijährige Strafe für Vergewaltiger
Ein Mann hatte mehrere Minderjährige sexuell missbraucht und eine Frau vergewaltigt. Das Bundesgericht bestätigt die Freiheitsstrafe von drei Jahren.

Ein heute Ende zwanzigjähriger Mann aus dem Kanton Waadt wurde wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung, sexueller Handlungen mit Kindern und Pornografie zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Davon muss er zwölf Monate tatsächlich verbüssen; die restlichen 30 Monate wurden auf Bewährung ausgesetzt. Der Verurteilte wehrte sich vor Bundesgericht gegen die Verurteilung wegen Vergewaltigung und forderte eine mildere Strafe mit vollständiger Bewährung.

Die Taten ereigneten sich zwischen 2019 und 2020. Der Mann hatte über soziale Netzwerke Kontakt zu mehreren Mädchen im Alter von 12 bis 15 Jahren aufgenommen und ihnen vorgespiegelt, eine feste Beziehung eingehen zu wollen. Er unterhielt mit mehreren von ihnen sexuelle Kontakte, obwohl er ihr Alter kannte. Im August 2019 vergewaltigte er eine damals 15-jährige Frau in einem Ferienhaus: Er würgte sie am Hals, drückte sie auf die Matratze und drang gegen ihren ausdrücklichen Willen in sie ein. Das Opfer erlitt Rötungen am Hals und leidet bis heute unter den Folgen.

Vor Bundesgericht bestritt der Verurteilte die Vergewaltigung und behauptete, es habe gar keinen Geschlechtsverkehr stattgefunden. Das Bundesgericht wies dieses Argument zurück. Die Waadtländer Berufungsinstanz hatte die Aussagen des Opfers als glaubwürdig eingestuft: Die Frau hatte die wesentlichen Punkte ihrer Schilderung stets konstant gehalten, auch wenn kleinere Details zwischen den Befragungen leicht voneinander abwichen – was angesichts des Zeitablaufs und der psychischen Belastung nachvollziehbar sei. Das Bundesgericht befand, die kantonalen Richter hätten die Beweise ohne Willkür gewürdigt.

Auch die Strafhöhe bestätigte das Bundesgericht. Es anerkannte zwar mildernde Umstände wie das junge Alter des Mannes zur Tatzeit, seine schwierige Lebensgeschichte und seine Bereitschaft zur Therapie. Dem standen jedoch die Schwere der Taten, die Vielzahl der Opfer und das manipulative Vorgehen gegenüber. Da die Gesamtstrafe drei Jahre überschreitet, war eine vollständige Bewährung von vornherein ausgeschlossen. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 17. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 6B_680/2025