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Bundesgericht bestätigt Verurteilung von Mann wegen Gewalt gegen Ehefrau
Ein Mann aus dem Kanton Waadt hatte seine Frau bedroht, beleidigt und verletzt. Das Bundesgericht bestätigt seine Verurteilung.

Ein Ehemann aus dem Kanton Waadt wurde von den Waadtländer Gerichten wegen mehrfacher Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung und Beleidigung seiner Ehefrau verurteilt. Das Kantonsgericht verhängte eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 30 Franken sowie eine Busse von 1380 Franken. Ausserdem muss der Mann seiner Frau 3000 Franken Genugtuung zahlen. Er zog den Fall ans Bundesgericht – ohne Erfolg.

Die Vorfälle ereigneten sich zwischen 2019 und 2022 im gemeinsamen Familienheim. Der Mann bedrohte seine Frau mehrfach mit Aussagen wie «du wirst es mir bezahlen» oder «du wirst leiden». Im Februar 2022 kam es zu einer besonders schweren Auseinandersetzung: Er stiess seine Frau, die dabei gegen einen Schrank und einen Tisch prallte und zu Boden fiel. Drei Tage später wurden im Spital mehrere Blutergüsse und Schürfwunden an ihrem rechten Arm und Bein festgestellt. Zudem beschimpfte er sie über Wochen hinweg mit Ausdrücken wie «Schlampe» oder «miese Ärztin» und zwang seinen Sohn, für ihn günstige Sprachnachrichten aufzunehmen, die er im Trennungsverfahren verwenden wollte.

Vor Bundesgericht rügte der Mann unter anderem, dass sein Sohn nicht als Zeuge einvernommen worden sei. Das Bundesgericht wies diesen Einwand ab: Die Vorinstanz durfte den damals 17-jährigen Sohn schützen und auf seine Befragung verzichten, da die vorliegenden Beweise für eine Urteilsbildung ausreichten. Der Mann habe zudem nicht konkret dargelegt, welche neuen Erkenntnisse eine Befragung des Sohnes hätte bringen sollen.

Auch die übrigen Einwände des Mannes scheiterten. Er hatte versucht, die Glaubwürdigkeit seiner Frau mit Hinweis auf Widersprüche in deren Aussagen zu erschüttern. Das Bundesgericht hielt fest, dass die Vorinstanz die Aussagen sorgfältig und differenziert gewürdigt hatte: Widersprüche in Nebenpunkten genügten nicht, um die insgesamt glaubwürdigen Schilderungen der Frau in Frage zu stellen. Die Verurteilung bleibt damit in allen Punkten bestehen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 17. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 6B_809/2025