Am 13. Juli 2023 kam es auf der Autobahn A1 im Kanton Waadt zu einem gefährlichen Zwischenfall. Ein Autofahrer befand sich auf der Überholspur, als ihn ein anderer Fahrer rechts überholte. Daraufhin überholte der Erstgenannte seinerseits rechts ein drittes Fahrzeug, wechselte wieder auf die Überholspur und drängte sich schliesslich absichtlich vor das Fahrzeug des anderen Fahrers – offenbar, um mit ihm einen Streit auszutragen. Die beiden Männer standen sich danach an einer roten Ampel gegenüber, wo es zu einem verbalen Streit kam.
Das Polizeigericht des Bezirks La Côte verurteilte den Mann wegen grober Verletzung der Strassenverkehrsregeln zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 30 Franken sowie einer Busse. Die Waadtländer Berufungsinstanz bestätigte das Urteil weitgehend und reduzierte lediglich die Busse auf 100 Franken. Der Mann zog den Fall ans Bundesgericht.
Dort rügte er unter anderem, die Anklageschrift sei zu ungenau gewesen – sie habe weder konkrete Gefahren noch Angaben zu Geschwindigkeit, Verkehrsdichte oder Baustelle enthalten. Zudem beanstandete er, das Berufungsgericht habe sich auf Gesetzesartikel gestützt, die zuvor nicht zur Sprache gekommen seien, und damit sein Recht auf rechtliches Gehör verletzt. Das Bundesgericht wies beide Einwände ab. Die Anklageschrift beschreibe das vorgeworfene Verhalten hinreichend genau. Und die fraglichen Gesetzesbestimmungen zu Sicherheitsabständen seien bereits vom erstinstanzlichen Gericht erwähnt worden, weshalb der Mann damit rechnen musste, dass sie auch im Berufungsverfahren eine Rolle spielen würden.
Das Bundesgericht hält fest, dass der Mann auf der Autobahn, bei dichtem Verkehr, in einer Bauzone und in der Nähe einer Ausfahrt rechts überholt und anschliessend einem anderen Fahrzeug den Weg abgeschnitten hatte – und dies in aufgewühltem Gemütszustand und mit eingestandenem Kraftaufwand. Dieses Verhalten stelle eine ernsthafte Gefährdung des Strassenverkehrs dar. Die Verurteilung bleibt damit rechtskräftig, und der Mann muss die Gerichtskosten von 1200 Franken tragen.