Symbolbild
Medizinstudent bleibt wegen Schändung lebenslang von Minderjährigen ferngehalten
Ein junger Mann wurde wegen Schändung und versuchter Schändung eines schlafenden Minderjährigen verurteilt. Das Bundesgericht bestätigt die Strafe und das lebenslange Berufsverbot.

In der Nacht vom 21. Dezember 2019 griff ein damals 19-jähriger Mann in einer Jugendherberge seinem schlafenden Zimmergenossen, einem 16-jährigen engen Freund, unter die Unterhose und umfasste dessen Penis. Das Opfer erwachte zwar kurz, war aber schlaftrunken und perplex und konnte sich nicht wehren. Bei zwei weiteren Gelegenheiten im Februar und Frühjahr 2020 versuchte der Mann dasselbe erneut – beide Male scheiterte er, weil sich das Opfer wegdrehte, bevor er sein Ziel erreichte.

Das Bezirksgericht Meilen und danach das Zürcher Obergericht verurteilten den Mann wegen Schändung und zweifacher versuchter Schändung zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 30 Franken. Zudem ordneten beide Instanzen ein lebenslängliches Verbot an, beruflich oder im Rahmen organisierter Freizeitaktivitäten regelmässig mit Minderjährigen in Kontakt zu treten. Der Verurteilte musste dem Opfer ausserdem eine Genugtuung von 1000 Franken zahlen.

Der Verurteilte, der inzwischen Medizin studiert, zog den Fall ans Bundesgericht. Er bestritt unter anderem, dass das Opfer wirklich widerstandsunfähig gewesen sei, und hielt das lebenslange Tätigkeitsverbot für unverhältnismässig. Das Bundesgericht wies alle Einwände ab. Es stellte fest, dass der schlaftrunkene, verwirrte Zustand des Opfers einer alkohol- oder medikamentenbedingten Benommenheit vergleichbar sei und die Widerstandsfähigkeit vollständig aufgehoben habe. Auch das Entschuldigungsschreiben des Verurteilten, in dem er von einem «Kontrollverlust» sprach, werteten die Richter als Indiz für seine Schuld.

Zum lebenslangen Tätigkeitsverbot hielt das Bundesgericht fest, dieses sei zwar ein erheblicher Eingriff ins Privatleben, aber verhältnismässig. Der Verurteilte sei noch jung und habe sein Medizinstudium noch nicht abgeschlossen; er könne sich beruflich so ausrichten, dass er ohne regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen arbeite. Das öffentliche Interesse am Schutz der sexuellen Integrität von Kindern und Jugendlichen überwiege die Einschränkungen für den Verurteilten.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 17. March 2026 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 6B_7/2024