Symbolbild
Raser bleibt verurteilt: Mit 143 km/h statt 80 km/h unterwegs
Ein Autofahrer war mit mindestens 143 km/h statt erlaubten 80 km/h unterwegs und führte ein waghalsiges Überholmanöver durch. Das Bundesgericht bestätigt die bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten.

Am Abend des 17. August 2020 verlor ein Autofahrer auf einer Hauptstrasse im Kanton Thurgau die Kontrolle über seinen Mercedes A45 AMG. Er kam von der Fahrbahn ab, rutschte rund 150 Meter über eine Wiese, überquerte eine Nebenstrasse und durchbrach eine Hecke, bevor er mit einem geparkten SUV kollidierte. Laut einem unfallanalytischen Gutachten war er zuvor mit mindestens 143 km/h statt der erlaubten 80 km/h unterwegs und hatte dabei an einer unübersichtlichen Stelle ein Überholmanöver ausgeführt, bei dem entgegenkommende Fahrzeuge stark bremsen mussten.

Das Bezirksgericht Weinfelden verurteilte den Mann wegen besonders schwerer Verletzung der Verkehrsregeln zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten sowie einer Busse von 2000 Franken. Das Obergericht des Kantons Thurgau bestätigte dieses Urteil. Der Verurteilte zog den Fall ans Bundesgericht weiter und verlangte einen vollständigen Freispruch. Er bestritt die ermittelte Geschwindigkeit, zweifelte die Verwertbarkeit des Gutachtens an und machte geltend, ein anderer Fahrer habe ihn durch Brems- und Beschleunigungsmanöver zu seiner Fahrweise gezwungen.

Das Bundesgericht wies sämtliche Einwände ab. Das unfallanalytische Gutachten sei korrekt erstellt worden, alle Unsicherheiten seien zugunsten des Verurteilten berücksichtigt worden, und die Ergebnisse seien mit einem anerkannten Computerprogramm validiert worden. Die Aussage eines Zeugen, der die Geschwindigkeit des Wagens auf rund 120 km/h geschätzt hatte, ändere daran nichts, da eine solche Schätzung naturgemäss ungenau sei. Das alternative Szenario mit dem anderen Fahrer wertete das Gericht als nicht belegte Schutzbehauptung.

Das Bundesgericht bestätigte auch die Strafhöhe. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 63 km/h ausserorts und einem gleichzeitigen waghalsigen Überholmanöver an unübersichtlicher Stelle mit Gegenverkehr sei die verhängte Strafe von 18 Monaten bedingt angemessen und liege klar innerhalb des gesetzlichen Rahmens.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 17. March 2026 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 6B_871/2024