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Bundesgericht tritt auf Klage nicht ein, weil Gebühr nicht bezahlt wurde
Eine GmbH und ihr Vertreter zahlten den verlangten Kostenvorschuss nicht. Das Bundesgericht behandelt ihre Klage deshalb gar nicht erst.

Eine GmbH in Liquidation und ihr Vertreter hatten beim Bundesgericht eine Beschwerde in einer Strafsache eingereicht. Sie richtete sich gegen einen Entscheid des Zürcher Obergerichts vom 10. Juli 2025. Über den genauen Inhalt des ursprünglichen Streits geht aus dem Urteil nichts hervor.

Wer das Bundesgericht anruft, muss vorab einen Kostenvorschuss leisten. Das Gericht setzte der GmbH und ihrem Vertreter zunächst eine Frist bis zum 15. September 2025, um 800 Franken einzuzahlen. Ein erster Zustellungsversuch war zuvor gescheitert. Da die Zahlung ausblieb, räumte das Gericht eine letzte, nicht verlängerbare Nachfrist bis zum 20. Oktober 2025 ein. Dabei wies es ausdrücklich darauf hin, dass die Beschwerde bei Nichtbezahlung nicht behandelt werde.

Das Bundesgericht hält fest, dass Parteien, die ein Verfahren einleiten, verpflichtet sind, behördliche Mitteilungen entgegenzunehmen und sich nach Treu und Glauben zu verhalten. Rechtsgültig zugestellte Verfügungen gelten als zur Kenntnis genommen, auch wenn die Betroffenen sie nicht persönlich in Empfang genommen haben. Da der Kostenvorschuss auch innerhalb der Nachfrist nicht bezahlt wurde, trat die Einzelrichterin auf die Beschwerde nicht ein.

Die GmbH und ihr Vertreter müssen nun gemeinsam Gerichtskosten von 500 Franken tragen. Ihr Anliegen wurde damit ohne inhaltliche Prüfung abgewiesen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 17. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 7B_696/2025