Symbolbild
Bundesgericht bestätigt Einzug von 100'000 Euro Drogengeld
Ein Mann führte bei der Einreise in die Schweiz 100'000 Euro mit sich, die nach Drogen rochen. Das Bundesgericht bestätigt, dass das Geld eingezogen bleibt.

Im Mai 2021 wurde ein Mann beim Grenzübergang Thayngen kontrolliert, als er mit über 100'000 Euro Bargeld in die Schweiz einreisen wollte. Tests ergaben, dass die Banknoten mit Kokain und Methamphetamin kontaminiert waren. Auch das Fahrzeug wies an mehreren Stellen Spuren verschiedener Drogen auf. Die Schaffhauser Staatsanwaltschaft stellte das Strafverfahren gegen den Mann zwar ein, zog aber 100'000 Euro des Bargelds ein, weil es nach ihrer Einschätzung aus dem Drogenhandel stammte.

Der Mann wehrte sich gegen die Einziehung und machte geltend, das Geld stamme teils aus seiner Strassenbauunternehmung in Polen und teils von seinen Eltern. Ausserdem bestritt er, von einer allfälligen deliktischen Herkunft gewusst zu haben. Das Obergericht des Kantons Schaffhausen wies seine Einwände im Wesentlichen ab und erhöhte lediglich die Entschädigung für seine Anwaltskosten leicht. Daraufhin gelangte der Mann ans Bundesgericht.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab. Es hielt fest, dass eine Einziehung von Vermögenswerten auch dann möglich ist, wenn das Strafverfahren eingestellt wurde – entscheidend ist allein, ob das Geld aus einer strafbaren Handlung stammt. Die Richter bestätigten, dass die kantonalen Behörden willkürfrei von einer deliktischen Herkunft ausgehen durften: Die Drogenrückstände auf den Banknoten liessen sich nicht mit blossem Eigenkonsum erklären, und die Angaben des Mannes zur Herkunft des Geldes waren nicht glaubhaft. Da er offensichtlich von der deliktischen Herkunft wusste, greift auch der gesetzliche Schutz für gutgläubige Dritte nicht.

Zudem scheiterte der Mann mit seinem Antrag auf höhere Entschädigung für die zwei Tage, die er zu Unrecht in Haft verbracht hatte. Das Bundesgericht trat auf diesen Punkt nicht ein, weil der Mann seine Argumentation nicht ausreichend begründet hatte. Er muss nun auch die Gerichtskosten von 3'000 Franken tragen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 17. March 2026 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 7B_1080/2024