Symbolbild
Frau mit psychischen Problemen muss Familienhaus verlassen
Ein Ehepaar streitet um die Nutzung der gemeinsamen Villa in Genf. Das Bundesgericht bestätigt: Der Vater darf mit dem Kind ins Haus zurück, die Mutter muss ausziehen.

Ein dänischer Mann und seine kenianische Frau heirateten 2007 und liessen sich 2016 in der Schweiz nieder. Sie haben einen gemeinsamen Sohn, der 2015 geboren wurde. Nach der Trennung 2021 lebten beide noch auf demselben Grundstück: Der Mann bewohnte mit dem Kind den älteren Teil der Villa, die Frau einen neueren Anbau. Der Vater hat die Obhut über den Sohn.

Die Frau leidet an psychischen Problemen, die sich in der Vergangenheit in ernsthaften Vorfällen äusserten – darunter das Anzünden von Möbeln und ein schwerwiegender Mangel an Sauberkeit im Haus. Sie wurde zeitweise in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen. Wegen ihres Verhaltens zog der Vater mit dem Kind in eine Mietwohnung in der Nähe. Die Frau blieb im Anbau der Villa. Da sie aufgrund ihrer psychischen Erkrankung nicht in der Lage war, ihre rechtlichen Interessen selbst wahrzunehmen, wurde ihr eine Beiständin zur Seite gestellt.

Das Genfer Kantonsgericht entschied, dass der Vater die gesamte Villa – also sowohl den Hauptteil als auch den Anbau – alleine nutzen darf. Die Frau erhielt eine Frist bis Mai 2026, um das Anwesen zu verlassen. Als Ausgleich wurde die monatliche Unterhaltszahlung des Mannes an sie nach dem Auszug auf 3390 Franken erhöht. Das Gericht begründete seinen Entscheid damit, dass das Wohl des Kindes es gebiete, in das vertraute Haus zurückzukehren. Zudem bestehe das Risiko weiterer Schäden am Gebäude, falls die Frau dort wohnen bleibe.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde der Frau ab. Es hielt fest, dass die Vorinstanz ihr Ermessen nicht missbraucht habe: Der Vater habe die Villa nicht freiwillig verlassen, sondern sei durch das Verhalten der Frau dazu gezwungen worden. Das Interesse des Kindes, in sein gewohntes Umfeld zurückzukehren, überwiege. Die Frau erhält nun bis Ende Juli 2026 Zeit, die Villa zu räumen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 18. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 5A_1067/2025