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Bundesgericht bestätigt Vergewaltigungsurteil gegen Mann aus Schaffhausen
Ein Mann war wegen Vergewaltigung seiner Frau verurteilt worden. Das Bundesgericht bestätigt nun das Urteil des Schaffhauser Obergerichts.

Das Kantonsgericht Schaffhausen hatte den Mann zunächst vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen, ihn aber wegen mehrfacher Körperverletzung und Verbreitung von Pornografie verurteilt. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein. Das Obergericht Schaffhausen sprach den Mann daraufhin in einem ersten Berufungsurteil wegen Vergewaltigung seiner Frau schuldig – zusätzlich zu mehrfacher qualifizierter Körperverletzung und Verletzung der Fürsorgepflicht. Es verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 25 Monaten.

Das Bundesgericht hob dieses erste Berufungsurteil teilweise auf und wies den Fall zurück ans Obergericht. Grund war ein Verfahrensfehler: Zwei Zeuginnen waren bei ihren Einvernahmen nicht korrekt auf ihre Wahrheitspflicht hingewiesen worden, weshalb ihre Aussagen nicht für eine Verurteilung hätten verwendet werden dürfen. Das Obergericht musste den Fall deshalb neu beurteilen. Im zweiten Anlauf verurteilte es den Mann erneut wegen Vergewaltigung – diesmal zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten sowie einer bedingten Geldstrafe.

Gegen dieses zweite Urteil gelangte der Verurteilte ans Bundesgericht. Er argumentierte unter anderem, ohne die unverwertbaren Aussagen lasse sich der Tatzeitpunkt nicht mehr feststellen, und die Beweiswürdigung des Obergerichts sei willkürlich. Das Bundesgericht wies diese Einwände ab. Es hielt fest, dass die Bindungswirkung seines früheren Rückweisungsentscheids nicht nur die beanstandeten Einvernahmen, sondern auch die darauf aufbauenden Folgebeweise erfasse – diese könnten also weiterhin berücksichtigt werden. Zudem stützte sich das Obergericht auf die konstanten Aussagen der Ehefrau, die bereits Ende 2010 gegenüber Dritten von der Vergewaltigung berichtet hatte – lange bevor es zu Sorgerechtsstreitigkeiten kam.

Das Bundesgericht befand auch die Strafzumessung und die Kostenverteilung als rechtmässig. Das Gesuch des Mannes um unentgeltliche Rechtspflege wurde abgewiesen, da seine Beschwerde von vornherein keine Aussicht auf Erfolg hatte. Er muss die Gerichtskosten von 1200 Franken tragen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 18. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 7B_9/2025