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Frau zieht Klage zurück und hofft auf neue Prüfung ihres Osteopathie-Abschlusses
Eine Frau wollte ihren deutschen Osteopathie-Abschluss in der Schweiz anerkennen lassen. Sie zog ihre Klage zurück, nachdem das Rote Kreuz eine erneute Prüfung in Aussicht stellte.

Eine Frau hatte in Deutschland eine Ausbildung in Osteopathie abgeschlossen und wollte diesen Abschluss in der Schweiz anerkennen lassen. Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK), das in der Schweiz für die Anerkennung solcher ausländischen Abschlüsse zuständig ist, lehnte dies ab. Auch ein erneutes Gesuch blieb erfolglos, und das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese Ablehnung im Oktober 2025.

Die Frau zog daraufhin den Fall ans Bundesgericht weiter. Sie verlangte, dass das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aufgehoben und die Sache zur nochmaligen Beurteilung zurückgeschickt werde – diesmal unter Berücksichtigung zusätzlicher Beweismittel, die sie nachgereicht hatte.

Im laufenden Verfahren vor Bundesgericht erklärte das Rote Kreuz, es wäre bereit, ein neues Gesuch der Frau zu prüfen – und zwar unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung. Das Bundesgericht informierte die Frau darüber und fragte sie, ob sie an ihrer Klage festhalten oder diese zurückziehen wolle. Daraufhin entschied sie sich, die Klage zurückzuziehen und stattdessen direkt beim Roten Kreuz ein neues Gesuch einzureichen.

Das Bundesgericht schrieb das Verfahren ab. Obwohl grundsätzlich diejenige Partei die Verfahrenskosten trägt, die eine Klage zurückzieht, verzichtete das Gericht in diesem Fall ausnahmsweise darauf, Kosten zu erheben. Der Grund: Der Rückzug erfolgte nicht aus eigenem Verschulden, sondern weil das Rote Kreuz eine neue Prüfung in Aussicht gestellt hatte.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 18. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 2C_705/2025