Symbolbild
Mutter kann Sorgerechtsstreit um Tochter nicht weiterführen
Eine Mutter wollte das Sorgerecht für ihre Tochter zurückfordern. Das Bundesgericht trat auf ihre Eingabe nicht ein.

Eine Mutter und ein Vater streiten seit Jahren um das Sorgerecht für ihre gemeinsame Tochter, die 2017 geboren wurde. Die Eltern waren nie verheiratet und haben nie zusammengelebt. Das Kind lebte zunächst bei der Mutter in der Schweiz, wurde jedoch im Mai 2023 auf Anordnung des Gerichts in einer Institution untergebracht, nachdem Zweifel an der Erziehungsfähigkeit der Mutter aufgetaucht waren. Im Juni 2025 entschied ein Freiburger Gericht, dem Vater das alleinige Sorgerecht zu übertragen und die Tochter zu ihm nach Frankreich ziehen zu lassen. Die Mutter wurde verpflichtet, monatlich 750 Franken Unterhalt zu bezahlen.

Die Mutter legte gegen dieses Urteil Rechtsmittel ein. Das Freiburger Kantonsgericht bestätigte jedoch Ende Dezember 2025 den Entscheid. Am 13. Januar 2026 zog das Kind mit dem Vater nach Frankreich – gestützt auf die gerichtlich genehmigte Entscheidung. Die Mutter versuchte daraufhin, das Bundesgericht anzurufen und verlangte unter anderem, dass die Tochter in die Schweiz zurückgebracht werde.

Das Bundesgericht erklärte die Eingabe der Mutter für unzulässig. Da das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt nun rechtmässig in Frankreich hat, sind für Fragen des Sorgerechts, der elterlichen Verantwortung und des Besuchsrechts neu die französischen Behörden zuständig – nicht mehr die Schweizer Gerichte. Dies ergibt sich aus einem internationalen Abkommen zum Schutz von Kindern. Die Mutter war vom Bundesgericht bereits im Januar 2026 ausdrücklich auf diesen Zuständigkeitswechsel hingewiesen worden.

Auch in der Frage des Unterhalts konnte die Mutter vor Bundesgericht nicht durchdringen. Sie hatte geltend gemacht, ihre Gesundheit und Arbeitsfähigkeit seien durch das jahrelange Verfahren stark beeinträchtigt, weshalb sie den festgesetzten Unterhalt nicht bezahlen könne. Das Bundesgericht hielt jedoch fest, dass sie diese Argumente bereits vor dem Kantonsgericht ungenügend begründet hatte – und diesen Mangel vor Bundesgericht nicht nachholte. Das Gericht lehnte zudem das Gesuch der Mutter um unentgeltliche Rechtspflege ab und auferlegte ihr die Verfahrenskosten von 1000 Franken.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 18. March 2026 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 5A_111/2026