Ein Waadtländer wurde wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung, Nötigung, Körperverletzung, Beleidigung und weiterer Delikte zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 54 Monaten verurteilt. Das Kantonsgericht Waadt hatte die Berufung des Mannes im März 2025 abgewiesen. Nun hat auch das Bundesgericht seine Beschwerde abgelehnt.
Der Verurteilte hatte seine Ehefrau über Jahre hinweg regelmässig geschlagen, beleidigt und erniedrigt. Er kontrollierte ihre Bewegungen, verlangte ständig Rechenschaft und konfiszierte ihr Telefon. Als die Frau im Juni 2022 die Trennung ankündigte und eine Beziehung zu einem anderen Mann aufgenommen hatte, begleitete sie ihren Mann dennoch in die gemeinsam geplanten Ferienferien nach Spanien – um ihm die gemeinsame Tochter nicht zu entziehen. Dort zwang er sie täglich zu Geschlechtsverkehr, indem er drohte, ihren neuen Partner zu töten. Die Frau fügte sich aus Angst, wissend, dass ihr Mann zu Hause eine Waffe besass. Während der Ferien schrieb der Mann seinen Freunden detaillierte Nachrichten über die Taten, die seine Schuld klar belegten.
Vor Bundesgericht versuchte der Verurteilte vergeblich, die Sachverhaltsfeststellungen der Vorinstanz anzufechten. Er behauptete, seine Frau sei einverstanden gewesen, und wollte vier Zeugen befragen lassen, die ebenfalls in Spanien dabei gewesen waren. Das Bundesgericht wies beide Anträge ab: Die Zeugenaussagen wären nicht geeignet gewesen, das Ergebnis zu beeinflussen – zumal der Mann seine Frau angewiesen hatte, vor den Freunden so zu tun, als ob nichts wäre. Die belastenden Chatnachrichten und ein medizinischer Befund mit Hämatomen stützten die Aussagen der Frau eindeutig.
Das Bundesgericht bestätigte auch die Entschädigungszahlung von 17'500 Franken an die Frau für das erlittene seelische Leid. Sie leidet an einer posttraumatischen Belastungsstörung mit dissoziativer Komponente und hat nach eigenen Angaben ihr Selbstwertgefühl vollständig verloren. Der Verurteilte muss zudem die Gerichtskosten von 3'000 Franken tragen.