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Mann scheitert mit Klage gegen Freispruch wegen übler Nachrede
Ein Mann wollte beim Bundesgericht einen Freispruch wegen übler Nachrede anfechten. Das Bundesgericht trat auf seine Eingabe nicht ein.

Ein Mann hatte sich in einem Strafverfahren im Kanton Schaffhausen als Opfer und Zivilkläger beteiligt. Das Kantonsgericht Schaffhausen hatte die beschuldigte Person ursprünglich wegen übler Nachrede und wegen Ungehorsams gegen eine behördliche Anordnung verurteilt. Die Zivilklage des Mannes verwies das Kantonsgericht jedoch an ein Zivilgericht. Da keine Partei diesen Punkt anfocht, wurde er rechtskräftig.

Das Obergericht des Kantons Schaffhausen sprach die beschuldigte Person im November 2025 vom Vorwurf der üblen Nachrede frei. Wegen des Ungehorsams gegen eine behördliche Anordnung blieb eine Busse von 500 Franken bestehen. Der Mann wollte diesen Freispruch nicht akzeptieren und gelangte ans Bundesgericht. Er verlangte, das ursprüngliche Urteil des Kantonsgerichts mit der Verurteilung wegen übler Nachrede wiederherzustellen.

Das Bundesgericht trat auf die Eingabe des Mannes nicht ein. Als Privatkläger darf man ein Strafurteil beim Bundesgericht nur dann anfechten, wenn der Entscheid Auswirkungen auf eigene Zivilforderungen haben kann – also etwa auf Schadenersatz oder Genugtuung. Da die Zivilklage des Mannes bereits rechtskräftig an ein Zivilgericht verwiesen worden war, hatte das Strafurteil des Obergerichts für seine zivilrechtlichen Ansprüche keine Bedeutung mehr. Der Mann hatte zudem in seiner Eingabe nicht einmal erklärt, weshalb er seiner Ansicht nach dennoch zur Anfechtung berechtigt sein sollte.

Das Bundesgericht auferlegte dem Mann die Verfahrenskosten von 800 Franken. Will er seine Zivilansprüche weiterverfolgen, muss er dies vor einem Zivilgericht tun.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 19. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 6B_972/2025