Ein 1961 geborener italienischer Staatsbürger hatte in der Schweiz eine Aufenthaltsbewilligung besessen. Im August 2020 beantragte er zusätzlich eine Niederlassungsbewilligung. Im Dezember 2023 entschied die zuständige Behörde des Kantons Tessin, dass seine Aufenthaltsbewilligung erloschen sei, verweigerte deren Erneuerung und erklärte das Gesuch um eine Niederlassungsbewilligung damit für gegenstandslos.
Der Mann legte gegen diesen Entscheid Rechtsmittel ein – zunächst beim Tessiner Staatsrat, der ihn im November 2024 abwies, dann beim kantonalen Verwaltungsgericht, das die Entscheidung im Juni 2025 ebenfalls bestätigte. Daraufhin gelangte er ans Bundesgericht und verlangte die Aufhebung aller vorinstanzlichen Entscheide. Gleichzeitig beantragte er, dass seine Klage vorerst aufschiebende Wirkung erhalten solle, damit er während des Verfahrens nicht ausreisen müsste. Diesen Antrag lehnte das Bundesgericht bereits im Juli 2025 ab: Da der Mann seit Jahren in Brasilien wohnte und lebte, drohte ihm durch die Verweigerung kein unmittelbarer Nachteil.
Im weiteren Verlauf des Verfahrens äusserten sich die Tessiner Behörden zum Fall, und der Mann bekräftigte im September 2025 nochmals seine Argumente. Mit einem Schreiben vom 5. Februar 2026 zog er seine Klage beim Bundesgericht schliesslich ohne Vorbehalt zurück. Das Verfahren wurde damit abgeschrieben.
Da der Rückzug erst erfolgte, nachdem das Gericht bereits über den Antrag auf aufschiebende Wirkung entschieden und einen Schriftenwechsel durchgeführt hatte, auferlegte das Bundesgericht dem Mann reduzierte Verfahrenskosten von 500 Franken. Parteientschädigungen wurden keine zugesprochen.