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Verunfallter Maurer erhält keine Entschädigung nach Sturz auf Baustelle
Ein Maurer stürzte 2015 auf einer Baustelle 4,5 Meter tief und wurde schwer verletzt. Das Bundesgericht bestätigt den Freispruch der verantwortlichen Poliere.

Im Oktober 2015 arbeitete ein erfahrener Maurer auf einer Grossbaustelle in Basel-Landschaft. Seine Aufgabe war es, eine Aussenwand zu betonieren. Dazu mussten zunächst sogenannte Betonierbühnen – temporäre Arbeitsplattformen – an der Wandschalung befestigt werden. Weil ein Betonschacht die Montage auf der Gebäudeaussenseite verhinderte, entschied der Maurer eigenständig, die Bühnen auf der Innenseite anzubringen. Dabei stürzte er über die Wandschalung rund 4,5 Meter in den Baugraben. Er erlitt schwere, bleibende Verletzungen und ist seither invalid.

Der Maurer klagte in der Folge die beiden Poliere, die an jenem Tag auf der Baustelle die Verantwortung trugen. Er warf ihnen vor, den Bauablauf falsch geplant und dadurch seinen Sturz verursacht zu haben. Die Vorinstanzen – zunächst das Strafgerichtspräsidium, dann das Kantonsgericht Basel-Landschaft – sprachen die beiden Poliere frei. Auch seine Forderungen nach Schadenersatz und Genugtuung wurden abgewiesen.

Das Bundesgericht bestätigt nun diese Freisprüche. Es hält fest, dass die Poliere korrekt gehandelt hatten: Sie hatten vorgesehen, die Betonierbühnen auf der Aussenseite der Wand anzubringen, was den geltenden Sicherheitsvorschriften entsprochen hätte. Der Maurer hingegen hatte eigenmächtig und ohne Rücksprache mit seinen Vorgesetzten entschieden, die Bühnen auf der Innenseite zu montieren – obwohl er als erfahrener Fachmann wusste, dass dies den Sicherheitsregeln widersprach. Er wäre verpflichtet gewesen, die Poliere über das Hindernis zu informieren, damit diese geeignete Massnahmen hätten anordnen können.

Entscheidend für das Bundesgericht ist zudem, dass selbst bei einem allfälligen Planungsfehler der Poliere der konkrete Sturz nicht hätte verhindert werden können: Der Maurer fiel an der Längsseite der Betonierbühne über die Wandschalung. Diese Seite wäre nach den damals geltenden Sicherheitsvorschriften nicht zusätzlich zu sichern gewesen. Da kein ursächlicher Zusammenhang zwischen einem möglichen Fehlverhalten der Poliere und dem Unfall besteht, bleibt es beim Freispruch. Der Maurer geht damit leer aus.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 19. March 2026 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 7B_688/2023