Ein Genfer Unternehmer hatte im März 2020 für sein Transportunternehmen einen Covid-19-Kredit von 35'000 Franken bei der UBS aufgenommen. Gemäss der Kreditvereinbarung durfte das Geld ausschliesslich für den laufenden Liquiditätsbedarf des Unternehmens verwendet werden. Kurz nach Eingang des Kredits überwies der Mann knapp 20'000 Franken vom Firmenkonto auf sein privates Sparkonto. Einige Monate später flossen diese Gelder über einen Online-Geldtransfer offenbar nach Brasilien – angeblich zur Rückzahlung eines Darlehens für ein Firmenfahrzeug. Das Genfer Kantonsgericht verurteilte ihn wegen Veruntreuung zu einer bedingten Geldstrafe und verpflichtete ihn, der Bürgschaftsorganisation Cautionnement romand 18'000 Franken zu erstatten.
Das Bundesgericht kommt nun zum gegenteiligen Schluss und hebt die Verurteilung auf. Es stellt fest, dass die kantonale Instanz sich in einem entscheidenden Widerspruch verstrickt hatte: Einerseits hatte sie festgehalten, der Covid-Kredit sei bis Ende Juni 2020 vollständig aufgebraucht worden. Andererseits warf sie dem Unternehmer vor, die Gelder erst im August 2020 – also zwei Monate später – zweckwidrig verwendet zu haben. Diese beiden Feststellungen lassen sich nicht miteinander vereinbaren.
Zudem hält das Bundesgericht fest, dass unmittelbar nach der beanstandeten Überweisung von knapp 20'000 Franken auf das Sparkonto noch genau 35'000 Franken auf dem Firmenkonto verblieben – also exakt der Betrag des Covid-Kredits. Zu jenem Zeitpunkt war das geliehene Geld damit noch vollständig vorhanden und nicht zweckwidrig eingesetzt worden. Für alle anderen im Verfahren untersuchten Geldflüsse war der Mann bereits von der kantonalen Instanz freigesprochen worden.
Das Bundesgericht spricht den Unternehmer deshalb vollständig vom Vorwurf der Veruntreuung frei. Die Sache wird zur Neubeurteilung der Strafe sowie der Kosten- und Entschädigungsfragen an das Genfer Kantonsgericht zurückgewiesen. Der Kanton Genf hat dem Unternehmer zudem eine Entschädigung von 3'000 Franken für das Verfahren vor dem Bundesgericht zu bezahlen.