Die Unia Arbeitslosenkasse forderte von einer Frau rund 920 Franken zurück, die sie zwischen April und September 2023 zu viel an Arbeitslosentaggeldern erhalten hatte. Dabei wurde ein Zwischenverdienst nicht korrekt angerechnet. Nach einem Einspracheentscheid reduzierte die Kasse die Rückforderung auf rund 800 Franken.
Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich hob diesen Entscheid im November 2025 auf und wies die Sache zur Neuberechnung an die Arbeitslosenkasse zurück. Die Kasse muss nun den Anspruch auf Arbeitslosentaggeld für die Monate März bis September 2023 neu berechnen und danach einen neuen Entscheid über die Rückforderung fällen. Die Frau gelangte daraufhin ans Bundesgericht.
Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde jedoch gar nicht erst ein. Der Grund: Das Urteil des Zürcher Sozialversicherungsgerichts ist kein abschliessender Entscheid, sondern lediglich eine Rückweisung zur Neubeurteilung. Solche Zwischenentscheide können beim Bundesgericht nur unter engen Voraussetzungen angefochten werden – etwa wenn der betroffenen Person ein nicht wiedergutzumachender Nachteil droht oder wenn eine sofortige Entscheidung des Bundesgerichts ein aufwendiges weiteres Verfahren ersparen würde. Die Frau legte nicht dar, weshalb eine dieser Ausnahmen in ihrem Fall zutreffen sollte. Zudem beantragte sie selbst weitere Abklärungen, was gegen eine abschliessende Beurteilung durch das Bundesgericht spricht.
Die Frau muss nun die Gerichtskosten von 300 Franken tragen. Der eigentliche Streit um die Rückforderung wird zunächst von der Arbeitslosenkasse neu beurteilt werden müssen.