Im September 2018 wurde ein Mann in einer Garage in der Nähe von Horgen tot aufgefunden. Er war in ein Bettlaken eingewickelt und hatte mindestens 15 Stichwunden im Gesicht, an der Brust und an der Schulter. Tatverdächtig war ein Mitbewohner, der wenige Stunden zuvor mit dem Opfer in eine Schlägerei geraten war. Das Bezirksgericht Horgen verurteilte ihn 2021 wegen Mordes zu 14 Jahren Freiheitsstrafe und verwies ihn des Landes.
Das Zürcher Obergericht sprach den Mann in der Folge jedoch zweimal frei – zuerst 2022, dann erneut im Juli 2024. Die Staatsanwaltschaft zog den Fall ans Bundesgericht weiter und argumentierte, die Beweise würden eindeutig auf die Täterschaft des Mannes hinweisen: Er habe ein Motiv gehabt, dem Opfer gegenüber Rache angedroht, seiner damaligen Freundin in einem Videoanruf eine Tötung angekündigt und dabei ein schwertähnliches Werkzeug gezeigt. Zudem sei seine DNA an einer der Einstichstellen am Bettlaken gefunden worden.
Das Bundesgericht folgte dieser Argumentation nicht und bestätigte den Freispruch. Es stellte fest, dass das Obergericht die Beweise sorgfältig und ohne offensichtliche Fehler gewürdigt hatte. Die Aussagen der Zeugen – darunter die frühere Freundin und ein Mitbewohner – erwiesen sich als widersprüchlich und wenig glaubhaft. Der Videoanruf, bei dem eine Tötung angekündigt worden sein soll, liess sich auf keinem der ausgewerteten Handys nachweisen. Die DNA-Spur am Bettlaken stammte möglicherweise aus dem gemeinsamen Alltag in der Küche, wo das Laken tagsüber lag. Auch ein verdächtiges Verhalten am Morgen nach der Tat war nicht belegt.
Das Bundesgericht hielt fest, dass die verbleibenden Indizien zwar auf den Mann hindeuten, aber nicht ausreichen, um seine Täterschaft zweifelsfrei zu beweisen. Nach dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» muss er freigesprochen bleiben. Das Verfahren wurde ohne Kostenfolgen abgeschlossen.