Im Januar 2021 sagte eine Frau als Zeugin bei der Kantonspolizei Aargau aus, zwei Brüder hätten einen Mann mit dem Tod bedroht, sollte er nicht die Wahrheit über eine angebliche Affäre gestehen. Auf dieser Grundlage wurden die beiden Brüder angeklagt. Im November 2021 widerrief die Frau jedoch vor dem Bezirksgericht Aarau ihre früheren Aussagen und gab zu, bei der Polizei gelogen zu haben – um ihrem Freund zu helfen, von den Brüdern Schmerzensgeld zu erhalten. Die beiden Brüder wurden daraufhin freigesprochen.
Wegen dieser widersprüchlichen Aussagen wurde die Frau selbst angeklagt. Das Obergericht des Kantons Aargau verurteilte sie wegen falscher Zeugenaussage zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Franken sowie zu einer Busse von 500 Franken. Die Frau zog den Fall ans Bundesgericht und verlangte einen Freispruch.
Vor Bundesgericht machte sie geltend, ihre Aussage vom November 2021 hätte im Verfahren gegen sie nicht verwendet werden dürfen, weil sie damals nicht über ihre Rechte als beschuldigte Person belehrt worden sei. Das Bundesgericht wies dieses Argument zurück: Zum Zeitpunkt der Befragung habe kein Tatverdacht gegen sie bestanden, weshalb keine entsprechende Belehrungspflicht bestanden habe. Zudem sei sie zu Beginn der Befragung korrekt auf ihr Recht hingewiesen worden, das Zeugnis zu verweigern, falls sie sich damit selbst belasten könnte. Da sie von diesem Recht keinen Gebrauch gemacht hatte, seien ihre Aussagen verwertbar.
Die Frau brachte zudem vor, sie habe sich in einem Dilemma befunden: Egal welche ihrer beiden gegensätzlichen Aussagen sie als wahr anerkenne, belaste sie sich selbst. Das Bundesgericht liess dieses Argument nicht gelten. Es hielt fest, dass die Frau sich selbst in diese Lage gebracht habe, indem sie als Zeugin zwei einander widersprechende Aussagen gemacht hatte. Angesichts ihres eigenen Geständnisses wäre eine Erklärung vernünftigerweise zu erwarten gewesen. Da sie vor Gericht vollständig schwieg, durfte dieses Schweigen bei der Beweiswürdigung zu ihren Lasten berücksichtigt werden. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab.