Symbolbild
Bundesgericht weist Klage gegen Bündner Regierungsräte erneut ab
Zwei Männer wollten ein Bundesgerichtsurteil gegen Bündner Regierungsräte neu aufrollen. Das Bundesgericht lehnte ihr Gesuch in allen Punkten ab.

Zwei Männer hatten vor dem Bundesgericht mehrere Beschwerden gegen fünf Regierungsräte des Kantons Graubünden eingereicht. Das Bundesgericht wies diese Beschwerden im August 2025 ab. Im Oktober 2025 gelangten die beiden Männer erneut ans Bundesgericht und verlangten, dass das Urteil vom August 2025 nochmals überprüft werde. Ausserdem beantragten sie, dass mehrere Bundesrichter wegen angeblicher Befangenheit vom Verfahren ausgeschlossen werden, und einer der beiden bat um Befreiung von den Gerichtskosten.

Das Bundesgericht wies den Antrag auf Ausschluss der Richter ab. Die beiden Männer hatten keine konkreten Belege für eine Befangenheit vorgelegt, sondern lediglich frühere Vorwürfe wiederholt. Das Gericht hielt fest, dass die blosse Mitwirkung eines Richters in einem früheren Verfahren für sich allein kein Grund ist, ihn auszuschliessen.

Auch das Gesuch um eine erneute Überprüfung des Urteils scheiterte in allen Punkten. Die beiden Männer hatten zwar verschiedene gesetzliche Gründe für eine solche Überprüfung angeführt, konnten diese aber nicht belegen. So warfen sie dem Bundesgericht unter anderem vor, wichtige Tatsachen übersehen zu haben – doch das Gericht stellte fest, dass es diese Punkte sehr wohl geprüft, aber als nicht entscheidend eingestuft hatte. Auch der Vorwurf einer Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention scheiterte, da kein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vorlag. Ebenso wenig war ein Strafverfahren wegen der behaupteten kriminellen Machenschaften von Gerichten und Behörden abgeschlossen worden.

Das Bundesgericht rügte zudem den Ton der Eingabe als unangemessen und kündigte an, auf ähnlich verfasste Beschwerden künftig gar nicht mehr einzutreten. Die Gerichtskosten von 500 Franken werden den beiden Männern gemeinsam auferlegt. Das Gesuch um Befreiung von den Kosten wurde abgelehnt, weil das Verfahren von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg hatte.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 14. April 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 1F_20/2025