Symbolbild
Pharmafirma muss starke Preissenkung für Wundcreme akzeptieren
Das Bundesamt für Gesundheit senkte den Preis der Wundcreme Ialugen um rund 80 Prozent. Die Herstellerfirma scheiterte mit ihrem Widerstand dagegen.

Die Firma IBSA Institut Biochimique SA vertreibt in der Schweiz die Wundcreme Ialugen, die seit den frühen 1990er-Jahren auf der Liste der von der Krankenkasse vergüteten Medikamente steht. Im Rahmen einer regelmässigen Preisüberprüfung – die das Bundesamt für Gesundheit alle drei Jahre bei allen gelisteten Medikamenten durchführt – senkte das Amt den Verkaufspreis drastisch: Die kleine Packung (25 g) kostet neu noch 3.50 Franken statt bisher 20.25 Franken, die grosse Packung (60 g) noch 7 Franken statt 40.40 Franken. Grundlage dafür war ein Vergleich mit dem Preis desselben Produkts in Frankreich.

Die Herstellerfirma wehrte sich gegen diese Preissenkung und argumentierte, das Amt hätte auch einen Vergleich mit ähnlichen Medikamenten auf dem Schweizer Markt vornehmen müssen – konkret mit dem Kombinationspräparat Ialugen Plus. Ein solcher Vergleich hätte zu einem höheren Preis geführt. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Klage ab, woraufhin die Firma das Bundesgericht anrief.

Die Richter bestätigten den Entscheid der Vorinstanz. Ialugen Plus eigne sich nicht als Vergleichsprodukt, weil es neben dem gleichen Wirkstoff Hyaluronsäure zusätzlich den antibakteriellen Stoff Silbersulfadiazin enthält. Damit kann Ialugen Plus auch bei infizierten Wunden eingesetzt werden – eine Eigenschaft, die das einfachere Monopräparat Ialugen nicht hat. Wegen dieses Mehrwerts seien die beiden Produkte nicht wirklich austauschbar, und ein Preisvergleich zwischen ihnen wäre nicht sachgerecht. Auch das vom Amt zwischenzeitlich als Vergleichsprodukt herangezogene Mittel Flammazine Creme schied aus, weil es primär gegen bakterielle Infektionen wirkt und nicht – wie Ialugen – die Wundheilung fördert.

Da kein geeignetes Vergleichsmedikament auf dem Schweizer Markt existiert, durfte das Bundesamt den Preis allein anhand des Auslandvergleichs festlegen. Die Preissenkung bleibt damit in vollem Umfang gültig. Die Herstellerfirma muss zudem die Gerichtskosten von 12'000 Franken tragen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 15. April 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 9C_212/2025