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Frau scheitert mit Klage gegen Kostenentscheid in Eheschutzverfahren
Eine Frau wollte den Kostenentscheid aus ihrem Eheschutzverfahren anfechten. Sie verpasste die Frist und das Gericht trat nicht auf ihre Eingabe ein.

Eine Frau hatte Anfang 2025 beim Regionalgericht Bern-Mittelland ein Eheschutzverfahren eingeleitet. Im Oktober 2025 genehmigte das Gericht eine Vereinbarung, welche die Parteien gemeinsam geschlossen hatten, und regelte die Kostenfolgen. Mit dem Kostenentscheid war die Frau nicht einverstanden und wandte sich schriftlich an das Gericht. Daraufhin erhob sie im Dezember 2025 Beschwerde beim Obergericht des Kantons Bern.

Das Obergericht trat auf ihre Beschwerde nicht ein, weil sie keine konkreten Anträge gestellt und ihre Eingabe nicht ausreichend begründet hatte. Im Kern habe sie die ursprüngliche Eheschutzvereinbarung anfechten wollen, was jedoch nicht Gegenstand des Kostenverfahrens sei. Gegen diesen Entscheid gelangte die Frau ans Bundesgericht – zunächst fristgerecht im Februar 2026, dann aber mit weiteren Eingaben im März 2026, die zu spät eintrafen.

Die Frau bat darum, die versäumte Frist zu verlängern oder wiederherzustellen. Sie begründete dies damit, dass sie juristisch unerfahren und fremdsprachig sei, ihre Mobilität eingeschränkt sei und ihr Portemonnaie gestohlen worden sei, weshalb die Beschaffung neuer Ausweise Zeit in Anspruch genommen habe. Das Bundesgericht liess diese Gründe nicht gelten: Gesetzliche Beschwerdefristen können nicht verlängert werden, und die genannten Umstände reichten nicht aus, um zu belegen, dass die Frau die Frist unverschuldet verpasst hatte.

Inhaltlich rügte die Frau unter anderem, dass die Richter sich abgesprochen hätten, ihr Ehemann die Alimente nicht zahle und ihr Anwalt sie ungenügend unterstützt habe. Sie forderte zudem Zinsen wegen verspäteter Unterhaltszahlungen. Das Bundesgericht stellte jedoch fest, dass sie sich mit keinem dieser Punkte konkret mit dem Entscheid des Obergerichts auseinandergesetzt hatte. Da die Beschwerde offensichtlich unzulässig war und keine ausreichende Begründung enthielt, trat das Bundesgericht darauf nicht ein. Ausnahmsweise wurden der Frau keine Gerichtskosten auferlegt.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 15. April 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 5D_6/2026