In der Nacht vom 9. September 2021 betrat ein Mann mit einer rund 50 Zentimeter langen Machete ein Wohnhaus in der Schweiz, um gezielt Eritreer aufzusuchen. Er rief dabei rassistische Beleidigungen und äusserte mehrfach, er wolle töten. Als er einen ihm völlig unbekannten Mann im Eingangsbereich von dessen Wohnung erblickte, schlug er unvermittelt mit der Machete auf dessen Kopf- und Oberkörperbereich ein. Das Opfer konnte den Schlag mit dem Arm abwehren, in seine Wohnung flüchten und die Tür abschliessen. Es erlitt Verletzungen an beiden Händen, musste operiert werden und war vorübergehend arbeitsunfähig.
Das Obergericht des Kantons Bern verurteilte den Mann wegen versuchter vorsätzlicher Tötung sowie weiterer Delikte – darunter unrechtmässiger Bezug von Sozialhilfe – zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und acht Monaten. Zusätzlich ordnete es eine stationäre therapeutische Behandlung sowie eine zehnjährige Landesverweisung an. Der Verurteilte wehrte sich dagegen und verlangte unter anderem eine Umqualifizierung der Tat als Körperverletzung sowie eine deutlich mildere Strafe.
Das Bundesgericht wies die Beschwerde des Mannes in allen Punkten ab. Es bestätigte, dass er mit Tötungsabsicht gehandelt hatte: Er hatte seine Absicht verbal geäussert, war mit einer gezogenen Machete gezielt vorgegangen und hatte aus erhöhter Position zugeschlagen. Dass er nur einmal schlug, hielt das Gericht dem Mann nicht zugute – das Opfer hatte sich durch die Flucht in die Wohnung selbst in Sicherheit gebracht. Auch die Rüge, er sei während einer Zeugeneinvernahme nicht persönlich anwesend gewesen, liess das Gericht nicht gelten: Sein damaliger Verteidiger hatte der Abwesenheit ausdrücklich zugestimmt.
Die Landesverweisung wurde ebenfalls bestätigt. Zwar anerkannten die Richter, dass der Mann seit seinem sechsten Lebensjahr in der Schweiz lebt und hier aufgewachsen ist, was einen erheblichen persönlichen Einschnitt bedeutet. Jedoch überwogen die öffentlichen Interessen klar: Der Mann war bereits mehrfach vorbestraft, darunter wegen Raufhandels, und Gutachter attestierten ihm eine mittlere bis hohe Rückfallgefahr für Gewaltdelikte. Seiner Ehefrau und dem gemeinsamen Sohn – beide sri-lankische Staatsbürger – sei es zumutbar, ihn nach Sri Lanka zu begleiten.