Symbolbild
Mann scheitert mit Klage, weil er Gerichtsgebühr nicht bezahlte
Ein Mann aus dem Tessin wollte eine Einstellung seines Strafverfahrens anfechten. Weil er den verlangten Kostenvorschuss nicht bezahlte, trat das Gericht nicht auf seine Klage ein.

Ein Mann hatte im August 2025 beim Tessiner Staatsanwalt eine Strafanzeige eingereicht. Der Staatsanwalt entschied jedoch, das Verfahren nicht weiterzuführen und stellte es ein. Der Mann wehrte sich dagegen beim Tessiner Appellationsgericht – ohne Erfolg. Dieses wies seine Beschwerde im Dezember 2025 ab.

Daraufhin gelangte der Mann ans Bundesgericht. Dieses forderte ihn auf, bis zum 19. Februar 2026 einen Kostenvorschuss von 800 Franken zu leisten – eine übliche Sicherheit für die anfallenden Gerichtskosten. Der Mann bezahlte nicht.

Das Bundesgericht setzte ihm daraufhin eine letzte, nicht verlängerbare Frist bis zum 9. März 2026. Es wies ihn ausdrücklich darauf hin, dass seine Eingabe als unzulässig abgewiesen würde, falls er den Vorschuss weiterhin nicht bezahle. Auch diese Frist verstrich, ohne dass eine Zahlung einging.

Da der Mann den geforderten Kostenvorschuss auch innerhalb der Nachfrist nicht bezahlte, trat das Bundesgericht nicht auf seine Klage ein und erklärte sie für unzulässig. Zusätzlich muss der Mann die Gerichtskosten von 500 Franken tragen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 15. April 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 7B_96/2026