Im April 2025 erstattete ein Mann Strafanzeige gegen die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRF) sowie weitere Medien. Er warf ihnen vor, sein Privatleben systematisch zu zerstören, seine Persönlichkeitsrechte massiv zu verletzen, ihn zu bedrohen, zu diffamieren und in seiner Freiheit einzuschränken. Ausserdem habe er die Medien mehrfach aufgefordert, bestimmte Handlungen zu unterlassen – ohne Erfolg.
Die Staatsanwaltschaft Luzern lehnte es im Oktober 2025 ab, die Sache überhaupt zu untersuchen. Sie sah keinen hinreichenden Anfangsverdacht für eine Straftat. Der Mann legte dagegen beim Kantonsgericht Luzern Beschwerde ein. Dieses trat auf seine Eingabe im Februar 2026 ebenfalls nicht ein.
Daraufhin wandte sich der Mann ans Bundesgericht. Dort scheiterte er ebenfalls: Die zuständige Richterin stellte fest, dass seine Eingabe den grundlegenden Anforderungen an eine Beschwerde nicht genügte. Er habe sich mit dem Entscheid des Kantonsgerichts inhaltlich überhaupt nicht auseinandergesetzt und nicht dargelegt, inwiefern die Vorinstanz das Recht verletzt oder falsche Feststellungen getroffen haben soll. Damit fehlte der Beschwerde die notwendige Begründung.
Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein. Zudem wurde dem Mann keine kostenlose Rechtshilfe gewährt, da seine Beschwerde von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg hatte. Er muss Gerichtskosten von 500 Franken tragen.