Ein Unternehmen, das in den Bereichen Betonbearbeitung und Abbrucharbeiten tätig ist, vergab zwischen 2018 und 2021 Akkordarbeiten an eine andere GmbH und zahlte ihr dafür insgesamt rund 1,46 Millionen Franken. Bei einer Überprüfung stellte die Suva fest, dass diese Partnerfirma in Wirklichkeit keine echte Unternehmung war: Sie hatte kein Anlagevermögen, keine Fahrzeuge, kein Werkzeug und kein Büromaterial. Ihre Buchhaltung wurde erst nachträglich erstellt, und sämtliche Einnahmen wurden sofort wieder abgehoben. Sozialversicherungsbeiträge wurden nie bezahlt, eigene Angestellte hatte die Firma keine.
Die Suva kam deshalb zum Schluss, dass die auf den Baustellen tätigen Arbeiter wirtschaftlich betrachtet Angestellte des Bauunternehmens waren – und stellte eine Nachrechnung für Unfall-Versicherungsprämien von rund 83'000 Franken aus. Das Bauunternehmen wehrte sich dagegen und bekam zunächst vor dem Aargauer Versicherungsgericht recht: Dieses sah keine Umgehungsabsicht, weil im Subunternehmervertrag die korrekte Abrechnung mit den Sozialversicherungen garantiert worden sei und das Bauunternehmen darauf habe vertrauen dürfen.
Das oberste Gericht sah dies anders. Entscheidend sei nicht die rechtliche Form – also ob eine GmbH existiert –, sondern die wirtschaftliche Realität. Da die Partnerfirma keine eigene Geschäftstätigkeit hatte und kein echtes Unternehmerrisiko trug, seien die Akkordarbeiter faktisch Angestellte des Bauunternehmens gewesen. Ob das Bauunternehmen die Konstruktion bewusst zur Umgehung von Beiträgen eingesetzt hatte, müsse gar nicht geprüft werden – die Nachforderung der Suva sei in jedem Fall rechtmässig.
Das Bauunternehmen muss nun die Nachprämien von rund 83'000 Franken bezahlen und trägt zudem die Gerichtskosten von 4'500 Franken. Das Urteil verdeutlicht, dass Firmen in der Baubranche bei der Vergabe von Akkordarbeiten an Subunternehmer sorgfältig prüfen müssen, ob diese tatsächlich eigenständig tätig sind – andernfalls können sie selbst für die Sozialversicherungsbeiträge der eingesetzten Arbeitskräfte haftbar gemacht werden.