Das Kantonsgericht Wallis hatte den Mann im Dezember 2025 wegen mehrfacher Tätlichkeiten und Sachentziehung verurteilt. Damit war er nicht einverstanden und wandte sich kurz darauf ans Bundesgericht, um das Urteil anzufechten.
Wer in der Schweiz vor Bundesgericht zieht, muss zunächst einen Kostenvorschuss leisten – eine Art Sicherheitsleistung für die anfallenden Gerichtskosten. Das Gericht setzte dem Mann dafür eine Frist bis zum 13. Februar 2026 und verlangte 800 Franken. Da das Geld ausblieb, erhielt er eine letzte, nicht verlängerbare Nachfrist bis zum 3. März 2026. Auch diese verstrich, ohne dass der Betrag einging.
Die entsprechenden Schreiben des Gerichts wurden dem Mann zwar zugestellt, jedoch nicht abgeholt. Da er mit Post des Bundesgerichts rechnen musste, gelten die Mitteilungen dennoch als ordnungsgemäss zugestellt. Zusätzlich wurden ihm die Unterlagen auch per A-Post geschickt.
Weil der Kostenvorschuss auch nach Ablauf der Nachfrist nicht bezahlt wurde, trat das Bundesgericht auf die Beschwerde nicht ein. Der Mann muss nun die Gerichtskosten von 500 Franken tragen. Das Urteil des Kantonsgerichts Wallis bleibt damit in Kraft.