Symbolbild
Nachbarn dürfen Baukritik zu Küchenfenstern vorbringen
Anwohner wehrten sich gegen ein Bauprojekt in Chêne-Bougeries. Die obersten Richter gaben ihnen teilweise recht und schicken den Fall zurück.

Zwei Immobiliengesellschaften wollten auf einem Grundstück in der Genfer Gemeinde Chêne-Bougeries sechs aneinandergebaute Villen errichten. Die Baubewilligung wurde mehrfach abgeändert: Zunächst sah das Projekt sieben Parkplätze vor, später wurden es zwölf. Im Juni 2022 erteilte das kantonale Baudepartement die überarbeitete Baugenehmigung. Mehrere Nachbarn, die eigene Grundstücke in der Nähe besitzen, wehrten sich dagegen vor Gericht.

Im Kern stritten die Parteien um drei Fragen: ob die überarbeitete Baugenehmigung rechtmässig als blosse Überarbeitung der ursprünglichen Bewilligung behandelt werden durfte, ob dabei neuere kantonale Bauvorschriften hätten angewendet werden müssen und ob die Nachbarn berechtigt waren, eine mögliche Verletzung der Vorschriften über Küchenfenster zu rügen. Die Genfer Justiz hatte den Nachbarn dieses letzte Rügerecht verweigert, weil sie keinen direkten praktischen Nutzen darin erkannte.

Das Bundesgericht bestätigte zunächst, dass die Baubehörde die überarbeitete Genehmigung zulässigerweise als Überarbeitung des ursprünglichen Gesuchs von 2019 behandeln durfte. Da das Projekt bereits vor November 2020 eingereicht worden war, mussten neuere Gemeindevorschriften, die ein zustimmendes Gemeindevotum verlangen, nicht angewendet werden. Auch die Kritik an der Dichteabweichung wies das Gericht ab: Die Architekturfachkommission hatte das Projekt gutgeheissen, und das Baudepartement hatte seinen Ermessensspielraum nicht missbraucht.

In einem entscheidenden Punkt gaben die Bundesrichter den Nachbarn jedoch recht: Das Genfer Obergericht hatte zu Unrecht verneint, dass die Anwohner die Vorschriften über Küchenfenster und freie Sichtachsen anfechten dürfen. Weil die geplanten Parkplätze direkt vor den Küchenfenstern liegen und dadurch die vorgeschriebene freie Aussicht beeinträchtigt werden könnte, hätte eine Verletzung dieser Regel Auswirkungen auf die Gestaltung des Aussenbereichs – etwa auf die Anordnung der Parkplätze. Die Sache wird deshalb ans Genfer Obergericht zurückgewiesen, das nun prüfen muss, ob die Küchenfenstervorschrift tatsächlich verletzt wird.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 20. April 2026 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 1C_335/2025