Ein 1968 geborener Mann und seine gleichaltrige Frau hatten 1997 geheiratet und lebten seit 2013 getrennt. Aus der Ehe gingen drei inzwischen erwachsene Kinder hervor. Der Mann reichte 2018 die Scheidungsklage ein. Das Genfer Erstgericht sprach der Frau im November 2023 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 800 Franken zu, befristet bis März 2033. Die Frau focht dieses Urteil an und verlangte deutlich mehr.
Das Genfer Kantonsgericht erhöhte den Unterhaltsbeitrag im Juni 2025 auf 2500 Franken pro Monat, ebenfalls bis Juli 2033. Dagegen wehrte sich der Mann und zog den Fall ans Bundesgericht, mit dem Ziel, gar keine Unterhaltszahlungen leisten zu müssen. Während des laufenden Verfahrens einigten sich die beiden Parteien jedoch gütlich.
Am 23. März 2026 unterzeichneten Mann und Frau gemeinsam eine Vereinbarung, in der sie den monatlichen Unterhaltsbeitrag auf 2000 Franken festlegten. Zusätzlich regelten sie in dieser Vereinbarung offene Fragen rund um gemeinsame Liegenschaften in Frankreich sowie gegenseitige Forderungen aus der Aufteilung des ehelichen Vermögens. Unter anderem wurde festgehalten, dass die Frau bis zum Verkauf der gemeinsamen Immobilie in Frankreich monatlich 1760 Franken an Wohnkosten schuldet, die der Mann vorstreckt.
Das Bundesgericht prüfte die Vereinbarung und stellte fest, dass sie klar, vollständig und nicht offensichtlich ungerecht ist. Der vereinbarte Betrag von 2000 Franken liegt zwischen den Beträgen, die in den Vorinstanzen festgelegt worden waren, und entspricht damit einem nachvollziehbaren Kompromiss. Die Richter genehmigten die Einigung und schlossen das Verfahren ab. Die Verfahrenskosten von 2000 Franken trägt der Mann; jede Seite übernimmt ihre eigenen Anwaltskosten.