Symbolbild
Mann muss vier Jahre ins Gefängnis wegen sexueller Nötigung einer Minderjährigen
Ein Mann aus dem Kanton Freiburg hatte eine 15-jährige Jugendliche zu Analverkehr gezwungen. Seine Strafe von vier Jahren Gefängnis bleibt bestehen.

Im Sommer 2020 nahm ein damals 32-jähriger Mann über Snapchat Kontakt mit einem 15-jährigen Mädchen auf und gab vor, nur 22 Jahre alt zu sein. Bei zwei Treffen kam es zu sexuellen Handlungen. Beim zweiten Treffen in seiner Wohnung zwang er das Mädchen trotz mehrfacher mündlicher und körperlicher Gegenwehr zu Analverkehr. Das Mädchen hatte ihm klar gesagt, dass sie das nicht wolle, und versuchte ihn mit der Hand wegzuschieben. Er liess sich davon nicht aufhalten. Anschliessend forderte er sie in befehlsartigem Ton auf, ihn oral zu befriedigen.

Das Strafgericht des Bezirks Glâne verurteilte den Mann zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von vier Jahren. Zusätzlich wurde er zu einer Busse von 300 Franken verurteilt, muss eine ambulante Therapie absolvieren und erhielt ein lebenslanges Berufsverbot für Tätigkeiten mit regelmässigem Kontakt zu Minderjährigen. Ausserdem wurde er verpflichtet, dem Mädchen 15'000 Franken Genugtuung zu zahlen. Das Freiburger Kantonsgericht bestätigte dieses Urteil vollumfänglich.

Der Verurteilte zog den Fall ans höchste Gericht und beantragte einen Freispruch vom Vorwurf der sexuellen Nötigung sowie eine deutlich mildere Strafe. Er machte geltend, das Mädchen sei mit dem Analverkehr einverstanden gewesen, und versuchte, die Glaubwürdigkeit ihrer Aussagen in Frage zu stellen. Das höchste Gericht wies diese Argumente zurück. Es hielt fest, dass die Aussagen des Mädchens detailliert, konstant und glaubwürdig waren und durch Nachrichten zwischen den Beteiligten bestätigt wurden. Zudem war belegt, dass der Mann auch gegenüber anderen Frauen ähnlich vorgegangen war.

Das höchste Gericht bestätigte auch die Strafhöhe. Es berücksichtigte dabei die Schwere der Taten, das systematische Vorgehen des Mannes – er hatte über Jahre hinweg im Internet gezielt sehr junge Mädchen angeschrieben, um sexuelle Gefälligkeiten zu erlangen –, sowie sein fehlendes Schuldbewusstsein. Der Umstand, dass er Vater ist, führte zu keiner Strafminderung, da er seine Taten auch dann fortgesetzt hatte, als er bereits unter strafrechtlicher Untersuchung stand.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 21. April 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 6B_57/2026