In der Nacht vom 27. Juli 2019 lernte eine 14-jährige Französin vor einer Diskothek in Genf eine Gruppe junger Männer kennen, darunter einen damals 17-jährigen Jugendlichen. Die Gruppe begab sich gemeinsam in seine Wohnung. Das Mädchen legte sich neben den Jugendlichen ins Bett und schlief ein. Während sie schlief, wurde ihr die Kleidung ausgezogen, und sie wurde sexuell missbraucht – unter anderem durch Berührungen am Geschlecht, einen Masturbationsakt sowie eine vaginale Penetration. Als sie aufwachte, stellte sie fest, dass ihre Kleidung verschoben war und sie Schmerzen hatte. Kurz darauf entschuldigte sich der Jugendliche per Nachricht auf Snapchat für etwas, «das sich nicht gehört».
Ein Genfer Jugendgericht sprach den jungen Mann im Januar 2024 zunächst frei. Die Staatsanwaltschaft und das Opfer legten dagegen Berufung ein. Das Genfer Berufungsgericht hob den Freispruch im September 2025 auf und verurteilte den Mann zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie zu einer Entschädigung von 30'000 Franken an das Opfer für den erlittenen seelischen Schaden. Das Gericht stützte sich dabei auf die glaubwürdigen Aussagen des Opfers zu den Ereignissen vor und nach dem Missbrauch, auf die teilweisen Geständnisse eines Mitanwesenden sowie auf die belastenden Entschuldigungsnachrichten.
Der Verurteilte zog den Fall ans Bundesgericht und bestritt die Sachverhaltsfeststellungen als willkürlich. Er behauptete unter anderem, er habe die Wohnung verlassen, bevor die Übergriffe stattfanden, und die sexuellen Handlungen seien einvernehmlich gewesen. Das Bundesgericht wies diese Argumente zurück. Es befand, das Berufungsgericht habe die Beweise sorgfältig und nachvollziehbar gewürdigt: Die mehrfach wechselnden Aussagen des Verurteilten seien unglaubwürdig gewesen, die Aussagen des Opfers zu den Umständen vor und nach dem Missbrauch hingegen konsistent und detailliert. Auch die Entschuldigungsnachrichten auf Snapchat sprachen klar gegen seine Darstellung.
Das Bundesgericht bestätigte die Verurteilung vollumfänglich. Da eine schlafende Person nach Schweizer Recht als widerstandsunfähig gilt, erfüllte das Verhalten des Jugendlichen den Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs einer urteilsunfähigen oder widerstandsunfähigen Person. Der Verurteilte muss zudem die Gerichtskosten von 1'200 Franken tragen.