Symbolbild
Ingenieur aus Italien bekommt neuen Entscheid über Grenzgängerbewilligung
Ein italienischer Ingenieur wollte als Grenzgänger in der Schweiz arbeiten – sein Arbeitgeber galt den Behörden als Scheinfirma. Die Richter schicken den Fall zur Neubeurteilung zurück.

Ein in der Provinz Varese wohnhafter italienischer Ingenieur hatte 2021 eine Grenzgängerbewilligung beantragt, um zu 25 Prozent – also zehn Stunden pro Woche – für eine Tessiner Gesellschaft tätig zu sein. Die Tessiner Migrationsbehörden verweigerten die Bewilligung. Sie kamen nach einer Kontrolle durch das Arbeitsinspektorat zum Schluss, dass die Schweizer Gesellschaft keine eigenständige, echte Geschäftstätigkeit ausübe, sondern bloss als verlängerter Arm einer italienischen Firma fungiere. Sowohl die Kantonsregierung als auch das Tessiner Verwaltungsgericht bestätigten diese Einschätzung.

Der Ingenieur und die Tessiner Gesellschaft zogen den Fall ans Bundesgericht. Sie machten geltend, das Verwaltungsgericht habe die Sachlage nicht vollständig und aktuell beurteilt. Tatsächlich stützten sich die Tessiner Richter in ihrem Urteil vom Februar 2025 noch weitgehend auf Feststellungen aus dem Jahr 2022 – also aus der Zeit kurz nach der Gründung der Gesellschaft. Neuere Entwicklungen, etwa der Aufbau von Büroräumlichkeiten im Tessin oder die konkrete Geschäftstätigkeit der Gesellschaft in der Folgezeit, wurden kaum berücksichtigt.

Das Bundesgericht gibt den Beschwerdeführern recht: Das Tessiner Verwaltungsgericht hätte die Situation zum Zeitpunkt seines Urteils vollständig neu beurteilen müssen. Es war gesetzlich verpflichtet, den Sachverhalt frei und aktuell zu prüfen. Stattdessen liess es mehrere Argumente und Beweisangebote der Beschwerdeführer unbehandelt – darunter Zeugenaussagen, Angaben zur Lohnhöhe und Belege zur tatsächlichen Nutzung der Tessiner Büroräume. Auch die Begründung des Urteils war in mehreren Punkten unvollständig.

Das Bundesgericht hebt das Urteil des Tessiner Verwaltungsgerichts auf und weist den Fall zur neuen Beurteilung dorthin zurück. Das Gericht muss sich nun mit allen vorgebrachten Argumenten und Beweisen auseinandersetzen und dabei die aktuelle Situation der Gesellschaft berücksichtigen. Der Kanton Tessin muss dem Ingenieur und der Gesellschaft eine Entschädigung von 2500 Franken zahlen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 21. April 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 2C_174/2025