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Frau scheitert mit fünf Beschwerden gegen eine Bank – wegen Rechtsmissbrauchs
Eine Frau führte fünf Verfahren gegen eine Bank und weigerte sich, Gerichtskostenvorschüsse zu zahlen. Die Richter traten auf ihre Beschwerden nicht ein und auferlegten ihr die Kosten.

Eine Frau stritt vor Zürcher Gerichten gegen eine Bank um ein Betreibungsverfahren. Sie erhob im Laufe des Streits insgesamt fünf Beschwerden beim Bundesgericht – gegen verschiedene Entscheide des Zürcher Obergerichts. In vier der fünf Verfahren forderte das Bundesgericht sie auf, jeweils einen Kostenvorschuss von 800 Franken zu leisten, bevor ihr Fall behandelt werden kann.

Die Frau bezahlte diese Vorschüsse jedoch nicht. Stattdessen behauptete sie in zahlreichen Eingaben, die Schweizerische Post weigere sich, ihr gerichtliche Sendungen zuzustellen. Die Post retournierte die entsprechenden Gerichtsurkunden mit den Vermerken «Annahme verweigert» oder «Nicht abgeholt». Das Bundesgericht setzte der Frau mehrfach Nachfristen, doch auch diese liess sie ungenutzt verstreichen. Lediglich in einem der fünf Verfahren bezahlte sie den geforderten Vorschuss fristgerecht.

Das Bundesgericht vereinigte alle fünf Verfahren zu einem einzigen Entscheid. Die Richter kamen zum Schluss, dass die Eingaben der Frau offensichtlich querulatorisch und rechtsmissbräuchlich seien. Damit ist gemeint, dass jemand Gerichtsverfahren nicht zur Wahrung berechtigter Interessen nutzt, sondern in einer Weise, die das Rechtssystem übermässig belastet und keine sachliche Grundlage hat. Auf die Beschwerden wurde deshalb nicht eingetreten.

Die Frau muss die Gerichtskosten von insgesamt 2000 Franken tragen. Das Bundesgericht warnte sie zudem ausdrücklich, dass weitere Eingaben dieser Art in derselben Sache künftig unbeantwortet abgelegt werden.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 21. April 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 4A_536/2025