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Mann bleibt in Sicherheitszelle – Klage wegen fehlender Begründung abgewiesen
Ein Gefangener bestritt seine Schizophrenie-Diagnose und wehrte sich gegen den Einschluss in eine Sicherheitszelle. Die Richter traten auf seine Klage nicht ein, weil er keine sachliche Begründung lieferte.

Ein Gefangener im Kanton Basel-Stadt wurde in eine besonders gesicherte Zelle eingeschlossen. Dagegen wehrte er sich zunächst vor dem Appellationsgericht Basel-Stadt, das seine Klage im Februar 2026 abwies. Anschliessend zog er den Fall ans Bundesgericht weiter.

Vor Bundesgericht brachte der Mann jedoch kein einziges Argument vor, das sich mit der Begründung des vorinstanzlichen Urteils auseinandersetzte. Stattdessen behauptete er lediglich, er leide nicht an Schizophrenie und das psychiatrische Gutachten, das ihm diese Erkrankung bescheinigt, sei falsch. Eine solche pauschale Bestreitung reicht nach den gesetzlichen Anforderungen nicht aus, um eine Beschwerde ans Bundesgericht zu begründen.

Da die Eingabe den Mindestanforderungen an eine Begründung offensichtlich nicht genügte, trat die zuständige Einzelrichterin auf die Beschwerde gar nicht erst ein. Sie prüfte den Fall also inhaltlich nicht. Auch das Gesuch des Mannes, die Verfahrenskosten nicht selbst tragen zu müssen, wurde abgelehnt – weil die Beschwerde von vornherein keine Aussicht auf Erfolg hatte.

Der Gefangene muss die Gerichtskosten von 500 Franken selbst bezahlen. Angesichts seiner finanziellen Lage wurden die Kosten immerhin auf diesen reduzierten Betrag festgesetzt. Der Einschluss in die Sicherheitszelle bleibt damit vorerst bestehen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 21. April 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 7B_252/2026