Symbolbild
Mann scheitert mit Klage, weil er DHL statt Post nutzte
Ein Mann schickte seine Eingabe ans Bundesgericht per DHL – und kam damit zwei Tage zu spät an. Die Richter traten auf seine Beschwerde deshalb nicht ein.

Ein Mann aus dem Kanton Genf wollte vor Bundesgericht gegen einen Entscheid der Genfer Strafkammer vorgehen. Diese hatte im Oktober 2025 seine Beschwerde gegen eine Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft abgewiesen. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich im Januar 2025 entschieden, gar nicht erst eine Strafuntersuchung einzuleiten.

Für eine Beschwerde ans Bundesgericht gilt eine Frist von 30 Tagen ab Zustellung des angefochtenen Entscheids. Der Entscheid der Genfer Kammer wurde dem Mann am 13. Oktober 2025 per Einschreiben zugestellt, womit die Frist am 14. Oktober 2025 zu laufen begann und am 12. November 2025 ablief. Das Schweizer Recht schreibt vor, dass Eingaben ans Bundesgericht entweder direkt am Schalter des Gerichts, über die Schweizerische Post oder über eine Schweizer Botschaft oder ein Konsulat eingereicht werden müssen.

Der Mann entschied sich jedoch, seine Beschwerde über den privaten Kurierdienst DHL zu versenden. Damit wählte er einen Weg, der gesetzlich nicht vorgesehen ist. Bei einem privaten Kurierdienst gilt das Schriftstück erst dann als fristgerecht eingereicht, wenn es tatsächlich beim Bundesgericht eintrifft – und nicht bereits beim Aufgabedatum. Das Paket kam erst am 14. November 2025 beim Bundesgericht an, also zwei Tage nach Ablauf der Frist.

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde deshalb nicht ein und auferlegte dem Mann Verfahrenskosten von 800 Franken. Der Fall zeigt, wie folgenreich die Wahl des falschen Versandwegs sein kann: Wer eine Eingabe an ein Schweizer Gericht per privatem Kurierdienst schickt, riskiert, dass sie als verspätet gilt – selbst wenn nur wenige Tage fehlen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 23. April 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 7B_1240/2025