Symbolbild
Einbürgerung bleibt wegen deutschem Strafverfahren blockiert
Ein Mann wartet seit Jahren auf seinen Schweizer Pass. Richter bestätigen den Stopp des Verfahrens, weil in Deutschland Ermittlungen gegen seine Firma laufen.

Ein Mann hatte 2022 zum zweiten Mal ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung gestellt. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) holte in der Folge zahlreiche Berichte und Unterlagen ein, unter anderem einen Bericht des Gemeindeamts, Steuerunterlagen und Auskünfte des Nachrichtendienstes des Bundes. Das Verfahren zog sich über mehrere Jahre hin, was den Mann zunehmend ungeduldig machte. Er erkundigte sich mehrfach nach dem Stand und forderte einen raschen Entscheid.

Im Mai 2025 erfuhr das SEM, dass die deutsche Zollverwaltung Ermittlungen gegen eine GmbH führt, deren einziger Gesellschafter und Geschäftsführer der Mann ist. Daraufhin setzte das SEM das Einbürgerungsverfahren aus – und zwar so lange, bis das deutsche Verfahren abgeschlossen ist. Der Mann wehrte sich dagegen: Er argumentierte, die Ermittlungen richteten sich gegen «Unbekannt» bei der Firma, nicht gegen ihn persönlich. Zudem betreffe der untersuchte Vorfall das Jahr 2019, als er noch gar nicht formell Geschäftsführer gewesen sei.

Das Bundesverwaltungsgericht wies seine Klage ab, und auch das Bundesgericht bestätigt nun diesen Entscheid. Die Richter halten fest, dass die lange Verfahrensdauer zwar verständlicherweise störe, aber keine unzulässige Verzögerung darstelle. Das SEM habe laufend Abklärungen vorgenommen und dabei auch auf Ergebnisse reagiert, die weitere Untersuchungen nötig machten. Dass einzelne Schritte früher hätten erfolgen können, reiche nicht aus, um eine Rechtsverletzung zu bejahen.

Zur Frage der Verfahrensunterbrechung halten die Richter fest: Auch wenn die deutschen Ermittlungen formal gegen «Unbekannt» bei der Firma laufen, ist der Mann als aktueller Geschäftsführer direkt betroffen. Es sei nicht auszuschliessen, dass er auch für Handlungen vor seiner offiziellen Eintragung ins Handelsregister zur Verantwortung gezogen werden könnte – etwa aufgrund seiner engen familiären Beziehung zum damaligen Geschäftsführer, seinem Bruder. Das SEM habe deshalb nachvollziehbar begründet, weshalb es den Ausgang des deutschen Verfahrens abwarten müsse, bevor es über die Einbürgerung entscheiden könne. Die Unterbrechung des Verfahrens sei damit rechtmässig.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 24. April 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 1C_591/2025