Symbolbild
Vater bleibt wegen Misshandlung seines Säuglings verurteilt
Ein Vater hatte seinen wenige Monate alten Sohn wiederholt misshandelt und schwer verletzt. Die Richter bestätigen seine Verurteilung zu 18 Monaten Haft auf Bewährung und Landesverweis.

Ein Mann aus dem Kanton Waadt wurde verurteilt, weil er seinen Säugling wiederholt körperlich misshandelt hatte. Die Taten ereigneten sich zwischen der Geburt des Kindes im Jahr 2021 und dem 24. November desselben Jahres. Das Kind erlitt dabei schwere Hirnverletzungen – darunter beidseitige Blutungen unter der harten Hirnhaut sowie Thrombosen –, einen Spiralbruch des linken Oberschenkelknochens und einen Rippenbruch. Ärzte des Kinderspitals CHUV in Lausanne stellten fest, dass die Verletzungen auf wiederholtes heftiges Schütteln durch eine erwachsene Person zurückzuführen waren.

Das Waadtländer Strafgericht verurteilte den Vater im November 2024 zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten und ordnete seinen Landesverweis für fünf Jahre an. Die Ehefrau des Mannes wurde freigesprochen. Der Verurteilte zog das Urteil weiter und beantragte vor dem kantonalen Berufungsgericht seinen Freispruch. Er behauptete unter anderem, die Verletzungen seines Sohnes seien durch Notbremsungen im Auto entstanden, und behauptete erstmals im Berufungsverfahren, eine Cousine habe das Kind während der Abwesenheit seiner Frau betreut und könnte für die Verletzungen verantwortlich sein. Das Berufungsgericht wies seinen Rekurs im August 2025 ab.

Daraufhin gelangte der Mann ans höchste Gericht. Dieses hielt fest, dass seine Einwände nicht geeignet waren, die Beweiswürdigung der Vorinstanz in Frage zu stellen. Die Geschichte mit den Notbremsungen war medizinisch widerlegt, und die neue Version mit der Cousine wurde erst nach fast fünf Jahren Verfahren und kurz vor dem Berufungsurteil vorgebracht – was die Richter als unglaubwürdig und als Verzögerungstaktik werteten. Auch der Antrag, die Cousine per Rechtshilfeersuchen in Nordmazedonien zu befragen, wurde abgelehnt.

Hinsichtlich der Schwere der Verletzungen bestätigte das Gericht, dass die Hirnverletzungen als schwere Körperverletzung einzustufen sind. Medizinische Gutachter hatten darauf hingewiesen, dass das sogenannte Schütteltrauma in 75 Prozent der Fälle zu dauerhaften Folgeschäden wie Lähmungen, Blindheit, geistiger Behinderung oder Epilepsie führen kann. Der Umstand, dass das Kind zum Zeitpunkt des Urteils keine offensichtlichen Spätfolgen zeigte, ändert daran nichts. Die Verurteilung des Vaters bleibt damit in vollem Umfang bestehen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 24. April 2026 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 6B_1004/2025