Symbolbild
Verkäufer müssen Grundstück an Käufer übertragen
Ein Ehepaar weigerte sich, ein verkauftes Grundstück zu übertragen. Die Richter bestätigten nun, dass die Käufer ihr Recht auf das Eigentum durchsetzen können.

Im Oktober 2016 verkauften zwei Eigentümer ein Grundstück in Zürich für 1,73 Millionen Franken. Die Käufer leisteten Teilzahlungen, doch die vollständige Eigentumsübertragung kam nie zustande. Gemäss Kaufvertrag sollte der Restbetrag bei der Eigentumsübertragung durch ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen einer Schweizer Bank beglichen werden. Die Käufer reichten ein solches Versprechen ihrer Bank ein, doch die Verkäufer verweigerten die Übertragung.

In einem ersten Gerichtsverfahren ab 2017 scheiterten die Käufer, weil das Zahlungsversprechen als ungenügend beurteilt wurde. 2021 klagten sie erneut – diesmal mit einem neuen, klareren Zahlungsversprechen sowie einem Schreiben der Bank der Verkäufer, die eine Mitwirkung bei der Ablösung der Pfandrechte ablehnte. Das Bezirksgericht Zürich sprach den Käufern das Eigentum am Grundstück zu und verpflichtete die Verkäufer zur Übertragung. Das Zürcher Obergericht bestätigte diesen Entscheid.

Die Verkäufer zogen den Fall weiter und argumentierten unter anderem, das erste Urteil stehe einer neuen Klage entgegen. Das Bundesgericht wies dieses Argument zurück: Da die Käufer nach dem ersten Urteil neue Dokumente vorgelegt hatten – insbesondere ein präziseres Zahlungsversprechen und ein Schreiben der gegnerischen Bank –, handelte es sich um veränderte Tatsachen. Eine neue Klage war damit zulässig. Zudem befanden die Richter, dass das Zahlungsversprechen der Bank inhaltlich ausreiche und die Verkäufer verpflichtet seien, bei der Übertragung der Pfandrechte mitzuwirken.

Die Beschwerde der Verkäufer wurde abgewiesen. Sie müssen die Gerichtskosten von 18'000 Franken tragen und das Grundstück an die Käufer übertragen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 24. April 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 5A_715/2025