Ein 1960 in Frankreich geborener Mann bezog zwischen Februar und Juli 2020 Sozialhilfe vom regionalen Sozialdienst im Kanton Waadt. In den monatlichen Fragebogen gab er an, allein zu leben. Tatsächlich wohnte sein Sohn in dieser Zeit bei ihm. Durch diese falsche Angabe bezog er unrechtmässig Sozialhilfe in der Höhe von 6'795 Franken.
Das Polizeigericht des Bezirks Broye und Nordjura verurteilte den Mann im Februar 2025 wegen unrechtmässigen Bezugs von Sozialleistungen zu einer Freiheitsstrafe von 30 Tagen sowie einer Geldstrafe. Das Waadtländer Kantonsgericht bestätigte dieses Urteil im Juli 2025. Der Mann zog den Fall ans Bundesgericht weiter und beantragte seinen Freispruch.
Vor Bundesgericht machte der Mann geltend, sein Sohn habe gar nicht wirklich bei ihm gewohnt, sondern habe die meiste Zeit bei seiner Freundin verbracht. Die Ummeldung sei nur aus administrativen Gründen erfolgt. Das Bundesgericht liess diese Argumentation nicht gelten. Die kantonalen Gerichte hatten ihre Überzeugung auf mehrere übereinstimmende Hinweise gestützt: Der Sohn hatte sein Domizil offiziell beim Vater angemeldet, besass dort ein Zimmer und bewahrte seine Sachen und seinen Briefverkehr dort auf. Zudem hatte der Sohn bei einer ersten Polizeibefragung spontan bestätigt, beim Vater gewohnt zu haben – eine Aussage, die er später widerrief, was die Gerichte als wenig glaubwürdig einstuften. Auch die Aussagen des Vaters waren widersprüchlich: Er erklärte einmal, sein Sohn habe sich ohne sein Wissen angemeldet, ein anderes Mal, der Sohn habe ihn gebeten, seine Post zu verwalten.
Das Bundesgericht wies die Beschwerde des Mannes ab. Es hielt fest, dass die kantonalen Gerichte die Beweise ohne Willkür gewürdigt hatten und der Mann wissentlich seine Meldepflicht verletzt hatte. Die Verurteilung und die Strafe bleiben damit rechtskräftig. Die Gerichtskosten von 1'200 Franken gehen zulasten des Verurteilten.