Symbolbild
Mann scheitert mit drittem Anlauf gegen seine Verurteilung
Ein Mann wurde wegen zu geringem Abstand im Strassenverkehr verurteilt. Sein drittes Gesuch auf Neubeurteilung lehnte das Bundesgericht erneut ab.

Das Bezirksgericht March verurteilte einen Mann im Februar 2024 wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln: Er hatte beim Fahren zu wenig Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten. Die Strafe lautete auf eine bedingte Geldstrafe sowie eine Busse von 1000 Franken. Das Kantonsgericht Schwyz und anschliessend das Bundesgericht bestätigten dieses Urteil.

Der Mann gab sich damit nicht zufrieden und versuchte mehrfach, eine Neubeurteilung zu erwirken. Seinen ersten Antrag auf Überprüfung des Bundesgerichtsurteils lehnte das Gericht im Juli 2025 ab, weil er keinen tauglichen Grund für eine solche Überprüfung vorgebracht hatte. Einen zweiten Antrag behandelte das Gericht im Oktober 2025 nicht, weil der Mann den verlangten Kostenvorschuss nicht bezahlt hatte.

Im vorliegenden, dritten Anlauf wiederholte der Mann im Wesentlichen seine früheren Argumente: Er sei ohne objektive Beweismittel wie Videoaufnahmen oder technische Messdaten verurteilt worden, einzig aufgrund widersprüchlicher Aussagen von Polizeibeamten. Das Bundesgericht hielt dem entgegen, dass es diese Einwände bereits im Hauptverfahren geprüft und als nicht stichhaltig befunden hatte. Eine solche Überprüfung dient nicht dazu, ein Urteil, das jemand für falsch hält, einfach neu beurteilen zu lassen.

Das Bundesgericht trat auf den Antrag erneut nicht ein und auferlegte dem Mann Gerichtskosten von 1200 Franken. Sein Gesuch, von diesen Kosten befreit zu werden, lehnte das Gericht ab, weil sein Anliegen von vornherein keine Aussicht auf Erfolg hatte. Zudem kündigte das Gericht an, weitere offensichtlich unzulässige Anträge in dieser Sache künftig ohne förmliche Behandlung abzulegen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 24. April 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 6F_40/2025