Ein Mann wurde 2018 vom Appellationsgericht Basel-Stadt wegen versuchter Tötung, Gefährdung des Lebens und eines Verstosses gegen das Waffengesetz freigesprochen – nicht weil er unschuldig war, sondern weil er zum Tatzeitpunkt als schuldunfähig galt. Das Gericht ordnete statt einer Strafe eine stationäre psychiatrische Behandlung an, die 2023 um drei weitere Jahre verlängert wurde. Die Diagnose lautet auf paranoide Schizophrenie.
Seit Jahren weigert sich der Mann, Medikamente zu nehmen. Nachdem er zeitweise freiwillig eine medikamentöse Behandlung akzeptiert hatte und sich sein Zustand vorübergehend verbesserte, verweigerte er ab Ende 2022 erneut jede Therapie. Die Vollzugsbehörde ordnete daraufhin im März 2025 erneut eine Zwangsmedikation sowie die Unterbringung in einem Isolationszimmer an – für 60 Tage ab Ende Mai 2025. Der Mann wehrte sich dagegen und verlangte unter anderem ein neues psychiatrisches Gutachten sowie weniger einschneidende Massnahmen.
Das Appellationsgericht Basel-Stadt wies seinen Rekurs im Dezember 2025 ab. Es stützte sich dabei auf ein Gutachten einer Psychiaterin aus dem Jahr 2024, das die Diagnose der paranoiden Schizophrenie bestätigte. Mehrere Gutachter – darunter auch ein vom Mann selbst beigezogener Experte – kamen zum gleichen Schluss. Ein vom Mann eingereichter neuropsychologischer Bericht, der Zweifel an der Diagnose andeutete, vermochte das Gericht nicht zu überzeugen, da er sich nicht mit den früheren Befunden auseinandersetzte und auf einer einzigen Untersuchung basierte.
Das Bundesgericht bestätigte nun diesen Entscheid. Es befand, der Mann habe seine Kritik am Gutachten und an der Diagnose nicht ausreichend begründet und sich nicht konkret mit den Erwägungen der Vorinstanz auseinandergesetzt. Auch sein Antrag, nach Abschluss der Zwangsmedikation in einer bestimmten Klinik weiterbetreut zu werden, wurde mangels Begründung nicht behandelt. Der Mann muss die Verfahrenskosten von 1200 Franken selbst tragen; sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde abgelehnt, da seine Anträge als aussichtslos eingestuft wurden.